Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Wegweiser für Senioren I 29 Wohnen zu Hause Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfas- senden Zugang und uneingeschränkte Nutzungs- chancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prin- zip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beein- trächtigungen als auch für Personenmit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätz- lich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, dass z. B. der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubautenmit mehreren Stock- werken Fahrstühle als Teil des barrierefreienWohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allemdarauf zu achten, dass alle Räume und Alltags- gegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte imHinblick auf die Duschemöglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleichtern außer­ demdas Duschen, Baden oder Waschen amWasch- becken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertenge- recht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinde- rung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinde- rung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen ha- ben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wird deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, wäh- rend eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich da- hingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren An- gehörigen das selbstständige Leben in IhremZuhau- se erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinde- rung oder Pflegebedürftigkeit. In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung ohne Wohnraumanpassung schwierig. Beispielsweise werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anlagen zumProblemfall. Deshalbmüs- sen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Mit rechtzeitigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Sie die Bewältigung des Alltags vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern. Dafür sorgt zum Beispiel die Installation eines Trep- penlifts oder die rutschsichere Ausstattung der Stu- fen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bieten auch die Anbringung von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen oder die Installation von Bewegungs- meldern für den nächtlichen Weg zur Toilette. Allge- mein sollte darauf geachtet werden, dass alle Stol- perfallen in den Wohnräumen beseitigt werden. Der Wohnen im Alter © adobestock.com

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