Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

50 I Wegweiser für Senioren Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 wurden seit 2017 erstmals Men- schen eingestuft, die noch keine erheblichen Beein- trächtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistun- gen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngrup- penzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zu- schüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zu- sätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigen- anteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Be- standschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neure- gelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenz- betrag durch die Pflegekasse gedeckt. Pflege Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Leistungsbetrag ambulant ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400 Mio. Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflege- grad 2 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr bekommen. Über diesen Betrag kann die pflegebedürf- tige Person frei verfügen. Hierzu muss ein einmaliger Antrag bei der Landespflegegeldstelle in München gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de © colourbox.com

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