Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Wegweiser für Senioren I 19 Für Hilfesuchende in jedem Lebensalter sind kompetente Ansprechpartner und zeitgemäße Anlaufstellen wichtige Faktoren für ein Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit in der heimischen Umgebung. In Anbetracht der begrenzten Mobilität von Pflege- und Hilfsbedürftigen ist eine wohnortnahe Versorgung mit Beratungsstellen sowie vielfältigen Hilfsangeboten eine wichtige Frage der Lebensqualität. Gesetzliche und finanzielle Hilfen Leistungen der Rentenversicherung Für die meisten Senioren ist die Rente das wesentliche Einkommen ihrer Altersversorgung und sichert so weitgehend den erreichten Lebensstandard. Die Höhe und die Art der Rente hängen von vielen Faktoren ab und sind individuell sehr verschieden. Die Rentenbiographie ist abhängig von der Beschäftigungsdauer, dem Zeitraum und der Art der Arbeit sowie der Höhe des erzielten Einkommens. Neben den Alters- und Hinterbliebenenrenten werden von der gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fällen auch Renten aufgrund von Erwerbsminderung und Erziehungsrenten gezahlt. Wenn Sie Fragen zur Rentenantragsstellung, Rentenberechnung oder allgemein zu Ihrem Rentenanspruch haben, wenden Sie sich bitte je nach Rentenart an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Ihre örtliche Gemeinde bzw. Stadtverwaltung und das Staatliche Versicherungsamt im Landratsamt können Ihnen auch behilflich sein. L Deutsche Rentenversicherung Schwaben Dieselstraße 9, 86154 Augsburg Telefon: 0821 500-0 Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de/ schwaben L Deutsche Rentenversicherung Ruhrstraße 2, 10704 Berlin Telefon: 030 865-1 Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de Leistungen der Pflegeversicherung Für die Pflegeversicherung ist die Krankenkasse zuständig. Deren medizinischer Dienst entscheidet über eine Einstufung in verschiedene Pflegegrade. Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, sind im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) pflegebedürftig. Welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist abhängig von der jeweiligen Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Darüber hinaus werden unter Umständen Zuschüsse zur häuslichen Pflege, teilstationären Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationären Pflege und Betreuungsleistungen gewährt. Hilfe zur Pflege nach Sozialgesetzbuch XII Der Bezirk Schwaben unterstützt Menschen mit ambulantem und stationärem Pflegebedarf im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Diese Form der Sozialhilfe greift, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen nicht ausreichen, um die Pflege zu Hause, in einer Pflege-WG oder einem Pflegeheim selbst zu finanzieren. Darunter fallen auch ambulante Hilfen zur Pflege, Tages- oder Kurzzeitpflege. Der Bezirk Schwaben ist dann für die Gewährung der Hilfe zur Pflege als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Weitere Informationen: L Bezirk Schwaben – Sozialhilfeverwaltung Hafnerberg 10, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3101-0 E-Mail: info@bezirk-schwaben.de Internet: www.bezirk-schwaben.de Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherungsleistungen sind keine Almosen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung. Sie sollen den Empfängern trotz nicht ausreichender Einkünfte eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII haben • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben bzw. ab Jahrgang 1947 die Altersgrenze zzgl. eines weiteren Monats bis zum Jahrgang 1964 das 67. Lebensjahr erreicht wird, sowie Beratung und Hilfe

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