Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Wegweiser für Senioren I 21 Beratung und Hilfe L Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle im Landratsamt Neu-Ulm Buchstaben A – K Jasmin Weber Telefon: 0731 7040-52530 E-Mail: jasmin.weber@lra.neu-ulm.de Buchstaben L – Z Theresa Prinz Telefon: 0731 7040-52540 E-Mail: theresa.prinz@lra.neu-ulm.de Bayerisches Blindengeld In Bayern erhalten Blinde beziehungsweise hochgradig sehbehinderte Menschen ein Blindengeld. Dies erfolgt unabhängig vom Einkommen als Ausgleich für den hohen persönlichen Aufwand. Damit ein Antrag gestellt werden kann, müssen durch eine medizinische Beurteilung die Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung sowie eine mögliche zusätzliche Taubheit nachgewiesen werden. Leistungen und Voraussetzungen gemäß dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG): • blinde Menschen erhalten ab 1. Juli 2020: 651,00 Euro • taubblinde Menschen ab 1. Juli 2020: 1.302,00 Euro • hochgradig sehbehinderte Menschen ab 1. Juli 2020: 195,30 Euro • taubsehbehinderte Menschen ab 1. Juli 2020: 390,60 Euro Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Das Versorgungsamt stellt auf Antrag das Vorliegen von Behinderungen und den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale fest. Der Schwerbehindertenausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Anträge auf Feststellung oder auf Verschlechterung einer Schwerbehinderung erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Ein Ausweis kann auch online beantragt werden: L Zentrum Bayern Familie und Soziales Regionalstelle Schwaben Service-Zentrum Augsburg Morellstraße 30, 86159 Augsburg Telefon: 0821 5709-01 Internet: www.zbfs.bayern.de Besondere Parkberechtigung für schwerbehinderte Menschen Der Schwerbehindertenausweis ersetzt nicht den Parkausweis. Daher ist es notwendig, dass außergewöhnlich Gehbehinderte und blinde Menschen (Merkmal aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis) einen Parkausweis beantragen. Diejenigen ohne einen Führerschein können dennoch diese Ausnahmegenehmigung erhalten, die für den jeweiligen Fahrer gilt. Der EU-einheitliche Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ist gebührenfrei. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, in der Sie wohnen. Dort können auch gleich die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis beantragt werden. Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter: L Zentrum Bayern Familie und Soziales Regionalstelle Schwaben Morellstraße 30, 86159 Augsburg Telefon: 0821 5709-01 Internet: www.zbfs.bayern.de/menschen- behinderung/blindengeld/index.php Internet: www.zbfs.bayern.de/menschen- behinderung/ausweis/index.php Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies betrifft auch Bezieher von Grundsicherung im Alter. Für den Antrag ist entsprechender Nachweis der zuständigen Behörde, z. B. des Sozialamts, nötig. Auch Menschen mit Behinderung können von einer Reduzierung des Beitrags bzw. einer kompletten Befreiung (siehe Schwerbehindertenausweis) profitieren. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die dort dauerhaft vollstationär betreut

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=