Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Wegweiser für Senioren I 43 • Geldüberweisungen, die über WhatsApp oder andere Messengerdienste in Auftrag gegeben werden sollen, sollten immer misstrauisch machen und ohne Zeitdruck überprüft werden. Sprechen Sie hierzu Personen Ihres Vertrauens an. • Zollbehörden werden Sie niemals auf diesem Weg zur Zahlung von Zollgebühren auffordern. Die Kriminalpolizei bietet in Vorträgen und im Einzelfall Beratung und Informationen zu Straftaten an, die sich teilweise gezielt gegen Senioren richten, sowie zur Sicherung von Haus und Wohnung. Auch bei der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm gibt es diese Möglichkeit.  Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm Präventionsbeauftragter und Fachberater für Kriminalprävention Mark Schmid Reuttier Straße 64, 89231 Neu-Ulm Telefon: 0731 8013-289 Internet: www.polizei.bayern.de oder www.polizei-beratung.de Wohnmodelle für Senioren Beim sogenannten Betreuten Wohnen können Sie weitgehend selbstständig in den eigenen vier Wänden leben. Verbunden damit ist ein Betreuungsvertrag über Betreuungsleistungen wie Hausnotruf oder die Betreuung durch einen festen Anbieter, der Ihnen bei der Pflege und Betreuung hilft, Sie an Ihre Pflichten erinnert und im Notfall eine Pflegekraft zur Verfügung stellt. Dies gilt insbesondere nachts. Zudem können bei Bedarf auch Wahlleistungen wie Bring- und Haushaltsdienste angefordert werden. Seniorenwohngemeinschaften leben von der Motivation von Personen, die entweder schon in Rente oder kurz davor sind und im Alter zwar eigenständig aber nicht alleine leben möchten. Dadurch, dass sich die meist gleichgesinnten Senioren in ihren individuellen Stärken und Schwächen ergänzen, ist ein selbstbestimmtes Wohnen auch noch bis ins hohe Alter möglich. Eventuell später notwendige soziale Betreuung wird bei eintretendem Pflegebedarf individuell in Anspruch genommen. Die ambulant betreute Wohn- oder Hausgemeinschaft indes besitzt den Vorteil, dass der jeweilige Haushalt von bis zu 12 Personen von Betreuungskräften begleitet wird. Bewohnern verbleibt hierbei weiterhin ein großes Maß an Eigenständigkeit und Intimsphäre, auch wenn eine zusätzliche Versorgung bei darüber hinausgehendem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf durch Pflegekräfte erforderlich werden sollte. Die Hausgemeinschaft ist daher eine Zwischenform zwischen stationärer Einrichtung und Wohngemeinschaft und unterliegt der Aufsicht durch die FQA (s. Seite 71). Das sogenannte generationenübergreifende Wohnen ist ebenfalls eine Wohnform der Zukunft. Hier wohnen verschiedene Generationen in einem Haus. Junge Menschen helfen dabei den älteren Personen und umgekehrt. Senioren erhalten hinsichtlich ihrer Einschränkungen Hilfe durch die jüngeren Mitbewohner, während die jüngeren Bewohner vielfach von deren Lebenserfahrung profitieren. Weitere Auskünfte hierzu und anderen besonderen Wohnformen für Senioren sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der bayerischen Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“. Telefon: 089 20189857 Internet: www.wohnen-alter-bayern.de Wohnen im Alter © Graham Oliver · colourbox.com

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