Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Haushaltsnahe und handwerkliche Dienste Unter einer haushaltsnahen Dienstleistung wird eine Tätigkeit verstanden, die unter anderem die Reinigung der Wohnung, leichte Gartenpflegearbeiten oder Pflege-Betreuungsleistungen im Privathaushalt umfasst. Für Angehörige von Demenzkranken sind haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuer als abzugsfähig anerkannt. Solche Dienste können unter anderem durch Pflegedienste gestellt werden (s. Seite 63 und 69). Die Krankenkassen genehmigen bei Bedarf die notwendige haushaltsnahe Dienstleistung. Insbesondere wenn Sie als Hausbesitzer betagt oder pflegebedürftig sind, können Sie Handwerksleistungen in Anspruch nehmen. Diese sind in aller Regel jedoch selbst zu bezahlen. Gegebenenfalls können Handwerkerleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abgerechnet werden. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, je nach finanzieller Situation, entweder eine volle Übernahme oder eine Teilübernahme der Kosten bewilligt zu bekommen. Als handwerkliche Hilfen werden beispielsweise Arbeiten an den Innen- und Außenwänden oder an Fenstern, Türen und am Boden verstanden. Aber auch Arbeiten in der Küche oder im Bad (Armaturen) gelten als handwerkliche Hilfen. In der Steuererklärung können knapp 20 Prozent der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerksleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden. © colourbox.com 50 I Wegweiser für Senioren Wohnen im Alter

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=