Älter werden und akitv bleiben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

6. Vorsorge Was ist im Sterbefall zu tun? Die Trennung von einem nahen Angehörigen fällt nicht leicht. Dennoch gilt es, im Todesfall einige organisatorische Dinge zu erledigen. So ist es Pflicht, der zuständigen Gemeinde den Tod des Angehörigen anzuzeigen. Hierzu ist eine Todesbescheinigung auszustellen und eine Sterbeurkunde zu beantragen. Stirbt der Angehörige in einer Klinik, so wird der Totenschein dort ausgefüllt. Ansonsten muss ein Arzt diesen vor Ort ausfüllen. Innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss der Tote in eine Leichenhalle gebracht werden. Zudem ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde zu beantragen. Die Hinterbliebenen müssen zudem die Versicherungen des Verstorbenen sowie den möglichen Vermieter, die Versorgungsbetriebe und den Kommunikationsanbieter des verstorbenen Angehörigen von dem Tod in Kenntnis setzen. Ist der Tod durch einen Unfall eingetreten, muss dieser innerhalb von 48 Stunden dem zuständigen Versicherungsunternehmen gegenüber angezeigt werden. Der nächste Schritt ist das Aussuchen des Bestatters und die Bestattungsform. Der Bestatter muss innerhalb von 36 Stunden ausgewählt werden. Ebenfalls sollte (sofern der Verstorbene einer Glaubensgemeinschaft angehörte) der zuständige Gemeindepfarrer oder sonstige offizielle regionale Vertreter der jeweiligen Glaubensrichtung informiert werden. Die Beerdigung an sich muss ebenfalls organisiert werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten auch alle Freunde und Bekannten des Verstorbenen über den Tod informiert werden. Schließlich muss auch der Nachlass des Verstorbenen geregelt werden. Hierzu sollte in Erfahrung gebracht werden, ob ein Testament des Verstorbenen vorliegt. 6.5 Kann ich für meinen Tod vorsorgen? Bestattung In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Angehörige der verstorbenen Person müssen gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge für die Bestattung sorgen. Ebenso müssen sie für die dafür notwendigen Kosten aufkommen. Das Sozialamt übernimmt jedoch die erforderlichen Kosten einer einfachen ortsüblichen Bestattung, wenn es den Angehörigen finanziell nicht zugemutet werden kann. Bestattungsvorsorge Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein wichtiges als auch ein nützliches Dokument für Sie und Ihre Familie, denn er nimmt Ihren Angehörigen die Finanzierungslast der Bestattung ab und gibt Ihnen die Sicherheit, dass jeder Ihrer Wünsche umgesetzt wird. Sie legen bereits zu Lebzeiten fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll und welche Art der Bestattung vollzogen werden soll. Dabei können Sie sich entscheiden für eine Feuerbestattung oder Erdbestattung, eine Seebestattung, eine anonyme Bestattung oder auch eine Naturbestattung. Für die Hinterbliebenen bedeutet das in der Regel eine große Erleichterung, denn alle Kosten sind durch diesen Vertrag gedeckt. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen. Mit einer Sterbegeldversicherung, die bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird, wird die Ansparung einer Versicherungssumme bei Tod vereinbart und kommt bei Tod der versicherten Person zur Auszahlung. 43

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