Älter werden und akitv bleiben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

1. Seniorenpolitik 1. SENIORENPOLITIK 1.1 Bundespolitik Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen ist der überparteiliche Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bereich der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik in Deutschland. Als Interessenvertretung der Älteren treten wir gegenüber Politik, Gesellschaft und Wirtschaft konsequent für Rahmenbedingungen ein, die ein gutes und würdevolles Leben im Alter ermöglichen. Dabei haben wir auch die Seniorinnen und Senioren von morgen und übermorgen im Blick. BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Bonngasse 10 53111 Bonn Telefon: 0228 24999311 kontakt@bagso.de 1.2 Landespolitik Landesseniorenbeirat (LSB) Der Landesseniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene und ist ein Organ der Meinungs- und Willensbildung sowie des Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Er arbeitet partei- sowie verbandsunabhängig und ist weltanschaulich neutral. Über die reine Interessenvertretung hinaus sollen die Beziehungen zwischen den Generationen verbessert, die Solidargemeinschaft weiterentwickelt wurden dass sich ältere Menschen auch weiterhin aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern e. V. Haus der Begegnung Bernd Rosenheinrich Perleberger Straße 22 19063 Schwerin Telefon: 0385 5557970 lsb@landesseniorenbeirat-mv.de www.landesseniorenbeirat-mv.de 1.3 Landkreispolitik Kreisseniorenbeirat (KSB) Der Kreisseniorenbeirat setzt sich für die Belange der älteren Generation in Politik und Gesellschaft ein und versteht Seniorenpolitik als eine Querschnittsaufgabe mit vielen Handlungsfeldern entsprechend den vielfältigen Interessen und Bedürfnissen der älteren Generation. Er hat die Aufgabe, die Mitwirkung der älteren Menschen am Leben in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft zu unterstützen und damit der Gefahr der Isolierung im Alter entgegenzuwirken. Er nimmt selbst keine Aufgaben in der Altenhilfe wahr, sondern berät und unterstützt die staatlichen und kommunalen Stellen sowie die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen bei der Durchführung der vielfältigen Aufgaben der Altenhilfe. Als unabhängiger und parteipolitisch nicht gebundener Beirat vertritt er die Interessen der älteren Einwohner/innen. Zu den Aufgaben des Kreisseniorenbeirats gehört somit auch die Unterstützung des Kreistages und dessen Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren im Kreis betreffen. 7

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