Hochzeitsbroschüre der Stadt Neubrandenburg

DIE STANDESAMTLICHE TRAUUNG Die standesamtliche Trauung ist ein wichtiger Schritt Wer heiraten möchte, hat viel zu bedenken. Dabei ist die standesamtliche Trauung der folgenreichste Schritt, denn er macht aus einem Liebes- ein Ehepaar. Hier wird der Staat tätig und erklärt zwei Menschen zu Mann und Frau – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die Ehe ist im Grundgesetz besonders geschützt, der Termin beim Standesbeamten besiegelt den Bund fürs Leben offiziell. Deshalb soll der Tag der Eheschließung in guter Erinnerung bleiben. Dazu gehört die bewusste Auswahl des Standesamtes. Zwar muss jedes Paar seine Heiratsabsicht beim für den Wohnsitz zuständigen Amt anmelden. Sind aber alle Unterlagen vollständig, ist die Wahl des Standesamtes für die Trauzeremonie frei. Das heißt, auch ein norddeutsches Paar darf in Süddeutschland standesamtlich heiraten, ein Paar aus Köln auch in Berlin undNeubrandenburg. Die einzige Überlegung sollte sein: Mit welchen Ort verbinden wir gemeinsam etwas, wo fühlen wir uns wohl? Da heutzutage keine Trauzeugen mehr benötigt werden, kann die standesamtliche Trauung einwunderschöner Tag zu Zweit sein oder gemeinsammit engen Freunden verbracht werden. Wichtig ist, die persönlichen Wünsche mit dem Standesbeamten rechtzeitig abzustimmen. Dabei sollte der Wunschterminmit Uhrzeit festgelegt werden sowie der Ablauf der Zeremonie. Das Paar kann jederzeit Gedanken und Ideen einbringen, sollte unbedingt auch einiges über das Kennenlernen und das bisherige gemeinsame Leben erzählen. Der Standesbeamte wird daraus individuell eine passende Zeremoniemit individueller Ansprache gestalten. Auch ist es möglich für die musikalische Umrahmung eigene Musik zusammenzustellen oder einen Musiker für Live-Musik zu engagieren. WISSENSWERTE ÄNDERUNGEN IN PUNKTO FINANZEN UND VERSICHERUNGEN Das ändert sich steuerlich und bei Versicherungen durch eine Eheschließung Frisch Verheiratete können sich von nun an gemeinsam steuerlich veranlagen lassen. Beim sogenannten Splitting-Verfahren werden beide Einkommen zusammengerechnet und dann halbiert. Für das halbe Einkommenwirddanndie Steuerschuld errechnet undwieder verdoppelt. Durch das Splitting-Verfahren sparen vor allem diejenigen Ehepaare, bei denen ein Partner mehr verdient als der andere. Als Richtwert gelten hier mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens. Der Besserverdiener sollte dann in die Steuerklasse III wechseln, in welcher der steuerliche Abzug geringer ist. Der Ehepartner mit dem geringeren Gehalt wechselt in die Steuerklasse V, bei der mehr Steuer einbehalten wird. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, können sie jeweils die Steuerklasse IV wählen, in der beiden gleich viel Lohnsteuer abgezogen wird. Bei ihrer Haftpflichtversicherung benötigen Ehepaare nur noch einen Vertrag. Der Partner und auch die im Haushalt lebenden Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Dabei gilt: Haben beide Partner vor der Eheschließung eine Haftpflichtversicherung, kann der jüngere Vertrag aufgehoben werden. Gleiches gilt bei Rechtsschutz- und Hausratsversicherungen. Bei letzterer ist aber darauf zu achten, dass keine Unterdeckung auftritt, wenn neue Möbel angeschafft oder alte in eine gemeinsame Wohnung eingebracht werden. Besitzt jeder Ehepartner ein eigenes Auto, sollten sich beide Partner gegenseitig als Fahrer eintragen lassen, damit der Versicherungsschutz für beide gegeben ist. Für Familien ist eine Risikolebensversicherung unverzichtbar – so sind die Hinterbliebenen im Ernstfall finanziell versorgt. Ratsam ist es, dass beide Partner mit einer Versicherungssumme in Höhe des dreifachen Jahreseinkommens vorsorgen. 11 INFORMATIONEN AUS DEM STANDESAMT

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