Hochzeitsbroschüre der Stadt Neubrandenburg

FORMAL KORREKT Zur Anmeldung einer Eheschließung werden viele Unterlagen benötigt Heiraten ist kompliziert. Es bedarf vieler Formulare und Unterlagen. So muss eineMeldebescheinigungmit Personenstand eingereicht werden, das heißt, es muss eingetragen sein, ob jemand ledig, verwitwet oder geschieden ist. Des Weiteren eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, die bei dem Standesamt zu erhalten ist, bei dem die eigene Geburt registriert ist. Sollte Braut oder Bräutigam bereits einmal geschieden sein, wird eine Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil benötigt. Wer verwitwet ist, benötigt eine Sterbeurkunde des verstorbenen Partners. Voraussetzung für die Eheschließung ist übrigens die Volljährigkeit. Wurde eine vorherige Ehe im Ausland geschlossen, müssen geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangen Ehen eingereicht werden. Bei einer Scheidung im Ausland muss das rechtskräftige Scheidungsurteil (inklusive Tatbestand und Entscheidungsgründen)mit einer vollständigenÜbersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzungen fertigen inDeutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten sich Brautpaare beim Standesamt vorab über möglicherweise Anerkennungsverfahren erkundigen. Beim Standesamt direkt wird die Anmeldung zur Eheschließung aufgenommen und muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Eine Vertretung durch schriftliche Vollmacht ist möglich. Bei Anmeldung sind alle erforderlichen Unterlagen mit einzureichen. WER MUSS DABEI SEIN? Heute muss niemand mehr eine Trauung begleiten Heutzutage ist nicht mehr die Frage, wer bei einer Trauung dabei sein muss, sondern wer dabei sein soll. Denn eine standesamtliche Trauung ist inzwischen ohne Trauzeugen möglich. Anwesend sein müssen nur die Braut, der Bräutigamsowie der beurkundende Standesbeamte. Eine Trauung zu Dritt ist also möglich. Für manche Paare ist das sicherlich eine gute Sache, um den schönsten Moment in ihrem Leben ganz allein für sich genießen zu können. Doch anderemöchten vielleicht Familie und Freunde dabei haben. Auch das ist kein Problem. Vorher sollte nur geklärt werden, wie viel Platz im Trauraum des ausgewählten Standesamtes vorhanden ist. Man kann die Hochzeitsgesellschaft auch zweiteilen. Die engsten Angehörigen und Freunde sind bei der Trauzeremonie zugegen. Draußen warten zumBeispiel Kollegen und Vereinskameraden, umdas Brautpaar beim Verlassen des Standesamtes zu bejubeln und traditionell mit Reis zu bewerfen. Auch bei der standesamtlichen Eheschließung sind heutzutage viele Varianten möglich. Der Brautvater kann seine Tochter ganz traditionell in den Trauraum führen und sie dort an den Bräutigam übergeben. Aber das Brautpaar kann auch mit Freunden tanzend einziehen. Es gibt imGrunde keine Regeln und Vorschriften mehr dafür. Die persönlichen Wünsche sollten aber unbedingt vorher mit dem Standesbeamten abgesprochen werden. Aber die allermeisten sind für jede Art von fröhlichem Feiern offen, solange es nicht gesetzliche Regeln, gute Sitten oder den Anstand verletzt. 12 INFORMATIONEN AUS DEM STANDESAMT

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