Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Programme Leistungen/Anmerkungen Informationen bzw. Antragstellung KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Ab 3,18 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit Internet: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/ Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/ Kostenfreies Servicetelefon: 0800 539 9002 KfW Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B) Bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung /Einbruchschutz) Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Bundesministerium für Gesundheit Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/ leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbesserndemassnahmen.html Nähere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Pflegekasse und der Wohnberatung vor Ort. Rentenversicherungsträger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhaltung der Arbeitskraft Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes /Wohnungskostenbeihilfe Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Bund „Leistungen zur Teilhabe“ Kostenfreies Servicetelefon: 0800 1000 4800 Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), nachrangig zum Rehabilitationsträger Begleitende Hilfe im Arbeitsleben /Hilfe zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Broschüre des ZBFS „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ Internet: www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/ beschaeftigte/finanzielle-unterstuetzung/ wohnungshilfen/index.php Berufsgenossenschaften Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Bei Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten: • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 Prozent • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Stiftungen Je nach Stiftungszweck hier: selbstständige Lebensführung • individuelle Förderung • Geldspenden /Beihilfen Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wohnberatung vor Ort Sozialhilfe Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (gem. § 64 e SGB XII) Nachrangigkeitsprinzip, nur einzelfall- bezogen nach den Vorgaben der Sozialgesetzbücher Beratung des Bezirks Oberbayern im Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen Telefon: 089 2198-21059 E-Mail: beratung-nd@ bezirk-oberbayern.de Steuerliche Vergünstigungen Aufwendungen für behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen Steuerberater, Finanzamt Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit der Fördermittel beim Zeitpunkt der Antragstellung. Einige könnten bereits ausgeschöpft sein! Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie in der Wohnberatungsstelle oder bei der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Seite 30. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 28

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