Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Barrierefrei /behindertengerecht / roll- stuhlgerecht – Was ist der Unterschied? Barrierefreie Wohnung Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller Wohnbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf ab, dass der gesamteWohnraum sowohl fürMenschen mit Beeinträchtigungen, für Familien mit Kindern oder für ältere Menschen ohne Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Dies betrifft selbstverständlich auch den Zugang zur Wohnung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber z. B. festgelegt, dass alle Neubauten mit mehreren Stockwerken mit Aufzügen ausgestattet werden müssen. Wesentliche Kriterien einer barrierefreien Wohnung sind in der DIN 18040 Teil 2 definiert. Behindertengerechte Wohnung Jede Behinderung ist ganz individuell zu betrachten und muss daher auch bei der Beratung zum Wohnraum berücksichtigt werden. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Behindertengerecht ist eine Wohnung dann, wenn sie nach den individuellen Bedürfnissen des Bewohners gestaltet ist. Denn angesichts der Vielzahl an möglichen Behinderungsformen definiert der Begriff keine standardisierten Ausstattungskriterien. Rollstuhlgerechte Wohnung Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen ausgerichtet, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Es sind z. B. größere Bewegungsflächen am Bett oder im Sanitärbereich erforderlich. Die genauen Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Wohnung sind ebenfalls in der DIN 18040 Teil 2 definiert. Wird eine solche Wohnung benötigt, sollte man sich immer erkundigen, ob die Wohnung tatsächlich nach diesem Standard gebaut und ausgestattet ist. Daneben gibt es noch andere Begriffe wie „barrierearm“, „schwellenarm“, „barrierereduziert“ oder ähnliche. Diese sind nicht exakt definiert und es ist geraten, bei solchen Beschreibungen vorsichtig zu sein und genau zu hinterfragen, was hier wirklich angeboten wird. Was bedeutet Wohnraumanpassung? Ziel ist es, dass die betroffenen Menschen durch gezielte Veränderungen in und um ihren Wohnraum möglichst lange selbstständig in ihren „eigenen vier Wänden“ bleiben können. In vielen Fällen genügen relativ einfache Anpassungsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Entfernen von Teppichen und anderer Stolperfallen, die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus, das Anbringen von Haltegriffen oder die Installation von Bewegungsmeldern. Manchmal sind auch größere Veränderungen wie die Installation eines Treppenlifts oder der Einbau einer der Behinderung angepassten Küche mit z. B. absenkbaren Hängeschränken oder einer unterfahrbaren Arbeitsplatte, notwendig. In anderen Fällen sind tatsächlich Umbaumaßnahmen angezeigt, damit der Verbleib in der eigenen Wohnung gewährleistet werden kann. Oft betreffen diese den Hauseingang und das Bad. Hier wird beispielsweise der Einbau einer Rollstuhlhebebühne oder einer Rampe nötig oder der Umbau des Bades mit einer ebenerdigen Dusche. Wobei unterstützt mich die Wohnberatung? Um zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, um Ihren Wohnraum so zu gestalten, dass er Ihren Bedürfnissen gerecht wird, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Unsere qualifizierten Wohnberater beraten Sie zu möglichen Veränderungen, unterstützen Sie auf Wunsch bei Ihrer Entscheidungsfindung und begleiten Sie bei Bedarf auch bei der Umsetzung derMaßnahmen, zu denen Sie sich entschieden haben. Sollten Sie größere Investitionen oder einen Umbau ins Auge fassen, beraten unsere Mitarbeiter auch im Hinblick auf die verschiedenen Möglichkeiten, Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch zu nehmen und unterstützen Sie gegebenenfalls bei den Antragsverfahren. Sie erhalten von der Wohnberatung auch Kontaktdaten von Architekten und Handwerkern, die Sie vielleicht für die Ausführung einzelnerMaßnahmen undArbeiten benötigen. Im Beratungsprozess kann sich herausstellen, dass ein Umbau im erforderlichen Maß nicht möglich ist oder höhere Kosten verursachen würde als ein Umzug in eine geeignete Wohnung. Hierfür verfügt unser Wohnberater über entsprechende Netzwerke, die dann auf Ihren Wunsch hin eingebunden werden können. Wohnberatung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Sachgebiet Senioren und Betreuung – Wohnberatung – Bahnhofstraße 107 (im Geriatriezentrum) 86633 Neuburg a.d. Donau Telefon: 08431 57-532 oder 57-539 E-Mail: wohnberatung@ neuburg-schrobenhausen.de Internet: www.neuburg-schrobenhausen.de Allgemeine Einführung 5

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