Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

29 Die Wohnung ist einer der zentralen Aspekte – gerade im Leben älterer Menschen. Mit steigendem Lebensalter verbringen wir immer mehr Zeit in den eigenen vier Wänden. Der überwiegende Teil der älteren Bevölkerung möchte gerne in seiner Wohnung oder in seinem Haus bleiben und seine sozialen Bezugspunkte erhalten. 5.1. Wohngeld Für manchen Bürger wird es immer schwieriger, die monatlichen Kosten für Miete oder für den Unterhalt des Eigenheims aufzubringen. Wohngeld kann hierfür unter Umständen in Anspruch genommen werden. Dies ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Neuburg-­ Schrobenhausen. Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Wohngeldstelle Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg a.d. Donau Telefon: 08431 57-0, Fax: 08431 57-450 5.2. Wohnberatung und Wohnraumanpassung Viele Menschen möchten auch im Falle von Krankheit oder Behinderung in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben und überlegen deshalb, ihre Wohnung oder ihr Haus auf ihre individuellen Bedürfnisse hin umzubauen. Für Beratung stehen Ihnen hierzu zur Verfügung: • Beratungsstelle „Barrierefreiheit“ der Bayerischen Architektenkammer Waisenhausstraße 4, 80637 München Telefon: 089 139880-80 E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de Internet: www.byak-barrierefreiheit.de 5. Wohnen im Alter Badumbau vorher – nachher © Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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