Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

52 7. Pflegerische Versorgung älterer Menschen Bei der Auswahl des Heimplatzes sollte man sich ruhig Zeit nehmen, die Einrichtungen eventuell auch in Augenschein nehmen und dann entscheiden, welche Einrichtung für den künftigen Heimbewohner ausgewählt wird. Die Pflegeheimkosten setzen sich aus drei Blöcken zusammen: J Unterkunft und Verpflegung J Pflege und Betreuung J Investitionen (Gebäudekosten) Die Kosten für die Pflege werden weitgehend durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt. Die restlichen Kosten muss der Bewohner selbst tragen. Falls er die anfallenden Kosten nicht aus seinen Einkünften und Vermögen bestreiten kann, hat er die Möglichkeit einen Antrag auf Sozialhilfe beim Bezirk Oberbayern zu stellen. Informationen hierzu bzw. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei folgenden Stellen: Bezirk Oberbayern Beratung zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern Ansprechpartner für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Constantin Edlmann Telefon: 098 2198-21059 E-Mail: beratung-neuburg@bezirk-oberbayern.de Internet: www.bezirk-oberbayern.de Sprechstunde: jeden Dienstag, 10:00 – 12:00 Uhr (um Terminvereinbarung wird gebeten) Bahnhofstraße 107 (im Geriatriezentrum), 3. Stock 86633 Neuburg a.d. Donau Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen Neuburg: Bahnhofstraße 107, 86633 Neuburg a.d. Donau Telefon: 08431 57-547 Fax: 08431 57-548 E-Mail: pflegestuetzpunkt@neuburg-schrobenhausen Schrobenhausen: im Landratsamt Schrobenhausen Zi. 8 im Erdgeschoss Regensburger Straße 5, 86529 Schrobenhausen Telefon: 08431 57-547 Terminvereinbarung auch über die Dienststelle Neuburg möglich: 08431 57-547 Die für die Bevölkerung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zur Verfügung stehenden stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie im Einleger auf Seite 9. © Jupiterimages · thinkstock.com

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