Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

54 8.1. Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) Zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung gehört in erster Linie die kontinuierliche Versorgung Sterbender durch Haus- und Fachärzte in Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten und ambulant tätigen Hospizdiensten mit palliativmedizinischer Basisqualifikation. Der überwiegende Teil schwerstkranker und sterbender Menschen wird in der Regel in der allgemeinen Versorgung betreut. Dies erfolgt in enger Absprache mit den betroffenen Menschen und deren Angehörigen. 8.2. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Hiermit ist die hochkomplexe ambulante Unterstützung von schwerstkranken und sterbenden Menschen gemeint, die mit Unterstützung eines sog. „Palliative Care Teams“ auch in schwierigen medizinischen und pflegerischen Situationen zuhause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Meist können dadurch Klinikaufenthalte vermieden werden. Es werden vor allem Personen medizinisch versorgt, die an schweren Tumorerkrankungen leiden oder sich im Endstadium einer Erkrankung des Herzens, der Atemwege oder des Nervensystems befinden. Ärzte und Pflegekräfte, die über eine Qualifizierung im Bereich der Palliativmedizin bzw. „Palliative Care“ verfügen, arbeiten im Team zusammen. Sie kommen zu den Patienten nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung und erarbeiten gemeinsam mit den Patienten und Angehörigen die erforderlichen Maßnahmen, die in enger Abstimmung mit dem vertrauten Hausarzt und den eventuell beteiligten ambulanten Pflegediensten und Hospizdiensten erbracht werden. SAPV Region 10 GmbH Beckerstraße 7, 85049 Ingolstadt Telefon: 0841 8857680, Fax: 0841 8857687 E-Mail: info@sapv-region10.de Internet: www.sapv-region10.de Die SAPV Region 10 versorgt den gesamten Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit seinen Leistungen. Zum Angebotsspektrum gehören: • Beratung und Begleitung von Patienten und deren Angehörigen, insbesondere bei schwierigen Fragen zur medikamentösen Therapie, zur Pflege, zum Umgang mit einer schweren Erkrankung und zu Sterben und Tod • Hausbesuche – nach Absprache und bei Bedarf auch rund um die Uhr (24-Stunden-Bereitschaftsdienst) • Unterstützung von Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen bei speziellen palliativmedizinischen und -pflegerischen Fragestellungen • Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes • Ein Notfallplan sorgt bei Krisensituationen vor und schafft höchstmögliche Sicherheit bei deren Bewältigung Die Kosten für diesen Dienst trägt bei entsprechender ärztlicher Verordnung die Krankenversicherung. 8.3. Ambulant tätiger Hospizdienst Der Hospizverein Neuburg-Schrobenhausen bietet die ambulante Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen und Nahestehenden in den letzten Wochen und Monaten ihres Lebens an. Im Mittelpunkt steht die Würde und die Autonomie des Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialer Stellung. Fundiert ausgebildete ehrenamtliche Hospizbegleiter kommen ein- oder mehrmals pro Woche in das gewohnte Umfeld, sei es nach Hause, ins Pflegeheim oder auch ins Krankenhaus, um dem Schwerstkranken und dessen Familie zur Seite zu stehen. Der Hospizbegleiter holt den Menschen dort ab, wo er steht, er begleitet ihn einfühlsam und fügt sich in das Netz bestehender Beziehungen ein. Koordiniert werden die Hospizbegleiter durch hauptamtlich tätige Palliativ Care Fachkräfte, die auch Beratung zu Themen rund um die letzte Lebensphase anbieten (siehe Punkt 12.4.3.). Der Hospizdienst hält auch Angebote zur Trauerbewältigung und Trauerbegleitung bereit. Hospizverein Neuburg-Schrobenhausen Kontakt über die Koordinatorinnen (Palliativ Care Fachkräfte) 8. Hospiz- und Palliativangebote im Landkreis

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