Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

63 Unter dem Begriff der Patientenverfügung versteht man die schriftliche Erklärung eines einsichts- und urteilsfähigen Menschen, in der er bestimmte Krankheitssituationen am Lebensende beschreibt und hierbei erklärt, welche medizinischen Maßnahmen er wünscht und welche er ablehnt, um sein Sterben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wir empfehlen, eine Patientenverfügung nach Beratung durch den Hausarzt zu unterschreiben. Es wird geraten, eine Patientenverfügung nicht alleine zu formulieren, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Formulierung nicht konkret genug gewählt wurde und sie in einer kritischen Lebenssituation nicht verwendet werden kann. Zur Patientenverfügung gibt es die unterschiedlichsten Formulierungsvorschläge. Hier muss jeder Bürger prüfen, welche Formulierung seinen Vorstellungen am besten entspricht. Über die Ministerien der Justiz kann man sich entsprechende Formulierungsvorschläge besorgen, es gibt z. B. aber auch eine christliche Patientenverfügung oder Formulierungsvorschläge von verschiedenen anderen Organisationen. Über das Internet ist eine Vielzahl von Formulierungsvorschlägen abrufbar. 12.2. Die Vorsorgevollmacht Mit der Volljährigkeit, d. h. ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist jeder Bürger für sich selbst verantwortlich. Nicht einmal der Ehepartner kann für eine Person rechtlich tätig werden, wenn diese z. B. nach einem Schlaganfall keine Entscheidungen mehr treffen kann. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Bürger festlegen, welche Person für ihn in dem Fall Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen soll, wenn er sich rechtlich selbst nicht mehr vertreten kann. Mit einer solchen Vollmacht kann sichergestellt werden, dass „die“ Person des Vertrauens die Rechtsgeschäfte erledigen kann, die anfallen und die in der Vollmacht geregelt sind. Für die Vorsorgevollmacht ist keine Form vorgeschrieben. Bei der Erstellung der Vollmacht können Sie sich individuell von jedem Rechtsanwalt oder Notar gegen eine entsprechende Gebühr beraten lassen. 12. Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Täglich kann es passieren, dass jemand auf Grund eines unerwarteten Ereignisses geistig nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln und wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. In einem solchen Fall ist es selbst nächsten Angehörigen in der Regel nicht möglich, für den Betroffenen im rechtlichen Sinne tätig zu werden. Daher sei an dieser Stelle auf die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Vorsorge hingewiesen: 12.1. Die Patientenverfügung Der wissenschaftliche und technische Fortschritt führt dazu, dass schwerstkranke Menschen behandelt werden und am Leben erhalten werden können. Diese Perspektive bietet Hoffnungen und Chancen, manche Menschen haben aber auch Angst vor einer Leidens- und Lebensverlängerung durch die „Apparatemedizin“. © maho · adobestock.com

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