Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

67 67 Zudem hat der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Infomappe „Meine persönlichen Daten und Informationen“ herausgegeben, in die Sie all Ihre persönlichen Daten und Unterlagen einheften können. Ebenso sind hierin Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung enthalten. Die Infomappe erhalten Sie kostenfrei beim Landratsamt und bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen. 12.5. Dokumentenmappe Jeder weiß, wie viel Papier sich im Laufe eines Lebens ansammelt. Für den Ernstfall wäre es für jeden Bürger hilfreich, wenn er die wichtigsten Unterlagen und Dokumente griffbereit zur Verfügung hätte. Wir möchten Ihnen daher empfehlen, einen Ordner anzulegen oder die vorgenannte Infomappe (siehe Punkt 12.4.4.) zu verwenden, in dem/der Sie die wichtigsten Papiere einsortieren wie: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Familienstammbuch, Sozialversicherungsnachweise, Rentenbescheide, Versicherungspolicen, Mietverträge, notarielle Urkunden zum Haus- und Grundbesitz, Testament, Vorsorgeverfügungen. Wertvolle Gegenstände sollten Sie an besonders sicheren Orten verwahren. Sie sollten jedoch eine Person Ihres Vertrauens darüber informieren, wie man an diese Gegenstände gelangt, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich entsprechend zu äußern. 12.6. Verfügungen für den Todesfall Dieser Punkt grenzt sich klar ab von den Regelungen und Verfügungen für Unfall, Krankheit und Alter. In diesem Falle geht es ausschließlich darum, was nach dem Tod des Verfügenden geschehen soll. Zentraler Aspekt hierbei ist die Erstellung eines Testaments. Aber auch bei den Banken und Geldinstituten können Regelungen für den Todesfall getroffen werden. Bei Rechtsanwälten und Notaren erhalten Sie fachlich fundierte Auskünfte zum Thema und können sich ein individuelles, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittenes Dokument verfassen lassen. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament auch handschriftlich verfassen. Zu dem Thema gibt es diverse Literatur, wo Sie sich über Form und verschiedene Regelungsaspekte informieren können, aber auch kostenloses Informationsmaterial, z. B. Broschüre des Bayer. Staatsministerium der Justiz: Vorsorge für den Erbfall Referat für Öffentlichkeitsarbeit Prielmayerstraße 7, 88335 München Internet: www.bestellen.bayern.de Eine kleine Recherche im Internet auf einer beliebigen Suchmaschine wird eine Fülle von weiteren Informationsquellen eröffnen. © Jeanette Dietl · adobestock.com

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