Seniorenwegweiser der Stadt Neukirchen-Vluyn

12 • zwecks Ausstellung des Totenscheines einen Arzt hinzuziehen • Angehörige benachrichtigen • Beerdigungsinstitut einschalten • Meldung des Sterbefalles spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt, Telefon: 02845 391-155 oder -157 (fragen Sie bitte vorher nach, welche Unterlagen beizubringen sind) • Bestattungsart klären, ggf. Grabstelle beim Friedhofsamt bestellen • Beerdigung ggf. beim zuständigen Pfarramt anmelden • Todesanzeige aufgeben, Drucksachen bestellen • Benachrichtigung der Renten- und Lebens­ versicherung, der Kranken- und Sterbekasse, der Bank/Sparkasse • Nachlassregelung beim zuständigen Amtsgericht einleiten Weitere Auskünfte: Stadt Neukirchen-Vluyn Standesamt Zimmer 127 Telefon: 02845 391-155 oder -157 Stadt Neukirchen-Vluyn Friedhofsverwaltung Zimmer 110 Telefon: 02845 391-128 Erben und Vererben Falls Sie etwas zu vererben haben und sicherstellen wollen, dass Ihr Nachlass tatsächlich auch nach Ihren Wünschen übertragen wird, empfiehlt es sich, ein Testa- ment zu verfassen. Bei der Form und Ausgestaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Fachkundigen Rat zur Fixierung Ihres letzten Willens erhalten Sie bei Rechts- anwälten, Notaren sowie beim Amtsgericht Moers Haagstraße 7, 47441 Moers Telefon: 02841 1806-0 Sterbefall Bei einem Sterbefall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über zu erledigende For- malitäten zu fassen. Bestattungsinstitute bieten Ihnen eine Komplettunterstützung bei der Erledigung der not- wendigen Formalitäten. Wenn Sie diese Aufgaben selbst übernehmen, können folgende Hinweise hilfreich sein: Persönliche Beratung bedeutet für uns: Wünsche zu hören und Wege zu schaffen. Vorm Berg 1 · 47509 Rheurdt · Telefon 02845 607 94 00 Pastoratstraße 37 · 47506 Neukirchen-Vluyn · Telefon 02845 948 43 94 Neustraße 27 · 47228 DU-Rheinhausen · Telefon 02065 98990 www.bestattungen-vetter.de HILFE IM TRAUERFALL

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