Seniorenwegweiser der Stadt Neukirchen-Vluyn

29 Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind von Ein- kommen und Vermögen der Anspruchsberechtigten sowie dem Einkommen und Vermögen des Ehepartners abhängig. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen Leis- tungen der Grundsicherung erhalten, • die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft erwerbs- geminderter Personen sicherstellen. Kinder und Eltern werden nur dann zum Unterhalt herangezogen, wenn deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 Euro übersteigt! Hilfe zum Lebensunterhalt Für Personen, die keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten können, aber deren Einkommen und Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht, und die darüber hinaus nicht mindestens drei Stunden täglich in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, besteht die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu beantragen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst sowohl die Kosten des täglichen Bedarfs (Miete, Ernährung, Körperpflege u. a.) als auch einmalige Leis- tungen in Sonderfällen (wie z. B. Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt). Finanzielle Hilfen © Ingo Bartussek - Fotolia

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