Seniorenwegweiser der Stadt Neukirchen-Vluyn

32 wird. Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe nimmt entgegen: Rathaus Neukirchen-Vluyn Bürgerbüro Telefon: 02845 391-291 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08.00 – 17.00 Uhr Mittwoch, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Leistungen der Pflegeversicherung Seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade, die die bisherigen drei Pflegestufen ersetzt haben. Mit einem neuen Begriff von Pflegebedürftigkeit rücken vor allem der individuelle Bedarf und der Grad der Selbststän- digkeit der Lebensführung in den Mittelpunkt, sodass auch geistige und psychische Beeinträchtigungen eine größere Berücksichtigung finden. Neben den bisherigen Leistungen der Pflegeversicherung wurden auch die pflegeunterstützenden Leistungen verbessert: • höhere Zuschüsse für Wohnungsveränderungen • leichterer Zugang zu Hilfsmitteln • Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege • Leistungen zur Unterstützung im Alltag • bessere soziale Absicherung für pflegende Angehö- rige oder • höhere Leistungen für Wohngemeinschaften Schwerbehindertenausweis Bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen können Sie einen Schwerbehinderten- ausweis beantragen. Die Anträge auf Ausstellung und Verlängerung dieses Ausweises sind erhältlich im Rathaus Neukirchen-Vluyn Bürgerbüro Telefon: 02845 391-291 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08.00 – 17.00 Uhr Mittwoch, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises können Sie im Bürgerbüro, wenn in IhremAusweis das Merkzei- chen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) steht, auch gleich einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Das Blindengeldwird unabhängig von IhremEinkommen oder Vermögen gezahlt. Voraussetzung ist ein Attest Ihres Augenarztes, dass Ihr Sehvermögen zwei Prozent des normalen Sehvermögens nicht übersteigt. Hoch- gradig Sehbehinderte mit einer Sehkraft von weniger als fünf Prozent auf dem besseren Auge oder einer gleichwertigen Einschränkung erhalten auch eine Hilfe, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt

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