Stadt Neukirchen-Vluyn Seniorenwegweiser

14 • Beerdigung ggf. beim zuständigen Pfarramt anmelden • Todesanzeige aufgeben, Drucksachen bestellen • Benachrichtigung der Renten- und Lebensversicherung, der Kranken- und Sterbekasse, der Bank/Sparkasse • Nachlassregelung beim zuständigen Amtsgericht einleiten Weitere Auskünfte: Stadt Neukirchen-Vluyn Standesamt Zimmer 127 Telefon: 02845 391-155 oder -157 Stadt Neukirchen-Vluyn Friedhofsverwaltung Zimmer 110 Telefon: 02845 391-128 Sterbefall Bei einem Sterbefall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über zu erledigende Formalitäten zu fassen. Bestattungsinstitute bieten Ihnen eine Komplettunterstützung bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten. Wenn Sie diese Aufgaben selbst übernehmen, können folgende Hinweise hilfreich sein: • zwecks Ausstellung des Totenscheines einen Arzt hinzuziehen • Angehörige benachrichtigen • Beerdigungsinstitut einschalten • Meldung des Sterbefalles spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt, Telefon: 02845 391-155 oder -157 (fragen Sie bitte vorher nach, welche Unterlagen beizubringen sind) • Bestattungsart klären, ggf. Grabstelle beim Friedhofsamt bestellen © fotoknips - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=