Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz

28 FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro ein­ malig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zu­ schuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häus­ liche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Sie sollten sich auch in Ihrer Heimat­ gemeinde erkundigen, ob es speziell in Ihrer Wohnge­ meinde zusätzlich noch Zuschüsse für den Barriere­ freien Umbau von Ihrer Gemeinde gibt. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere­ freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflege­ versicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Wohn­ raumanpassung im Landkreis Neumarkt i. d.OPf., Telefon: 09181 470512 beim Gesundheitsamt Neumarkt. Programme Leistungen Quellenverweis /Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss (455) Bis zu 12,5 Prozent der förder­ fähigen Kosten maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung/ Einbruchschutz) Modernisierung von Mietwohnungen der Wohnungsgesellschaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhält­ nisse Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 Pro­ zent der förderfähigen Kosten Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jahren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden www.wohnen.bayern.de Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG); aktuelle Zinssätze unter: www.bayernlabo.de Merkblatt: www.stmi.bayern.de/ assets/stmi/buw/wohnen/merkblatt_ mietwohnraumfoerderung.pdf Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro wenn mehrere An­ spruchsberechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Bad­ umbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Bundesgesundheitsministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung www.bmg.bund.de

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