Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz

35 HILFE UND UNTERSTÜTZUNG Welche alternativen Wohnkonzepte gibt es im Landkreis für Senioren? Frau Bäumel: Im Landkreis Neumarkt gibt es ver­ schiedene Angebote für Wohnen im Alter, je nach dem persönlichen Bedarf des Betroffenen. Sowohl die Stadt Neumarkt als auch private Anbieter bieten entsprechende Wohnungen an. In der Innenstadt in Neumarkt entstehen zurzeit die „Klosterhöfe“ mit circa 60 Wohneinheiten. Die Betreuung wird hier durch die Caritas sichergestellt werden. Der Markt Pyrbaum fördert unter bestimmten Voraussetzungen private Umbaumaßnahmen mit einem zusätzlichen Zuschuss. Bei Neubauten, die barrierefrei sind, ist nicht unbedingt eine behindertengerechte Ausstattung gegeben. Außerdem fehlen hier preisgünstige An­ gebote am Immobilienmarkt. Grundsätzlich sollte man rechtzeitig an seine persönliche Wohnsituation im Alter denken und dies frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Was muss Ihrer Meinung nach im Land- kreis in Sachen Barrierefreiheit noch geschehen,damit Senioren und pflege­ bedürftige Menschen ein weitgehend selbst­ ständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung führen können? Frau Bäumel: Hier sind schon viele Dinge am Laufen. Der Stadtrat Neumarkt hat einen Senioren­ beirat mit der Vorsitzenden Sieglinde Harres, der sich hier vielfältig engagiert. Ein wichtiger Punkt ist der Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs, damit auch die Landkreisgemeinden an die Versorgungs­ zentren angeschlossen werden. Ideal wäre, wenn alle Bauvorhaben, egal ob privat oder öffentlich, in Bezug auf barrierefreie und behindertengerechte Kriterien geprüft würden, da man sich hier langfristig teure Umbaumaßnahmen sparen kann. Grundsätz­ lich ist ein Umdenken im Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft nötig, dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Pflegereform Lange war die Pflegeversicherung auf die körper­ liche Pflege ausgerichtet. Das hatte zur Folge, dass Demenzerkrankungen und psychische Beschwerden bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht oder nur kaum berücksichtigt wurden. So hat die Pflegereform nicht nur die Leistungen für Pflege­ bedürftige und deren Angehörige erweitert, sie führte zugleich einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Ziel war es, die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in die Pflege­ leistungen miteinzubeziehen. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden also sowohl körperliche als auch geistige und psychischeFaktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der Selbst­ ständigkeit. Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die ähnlich selbstständig eingeschätzt werden, den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen Ich bin in besten Händen. Mein Pflegeberater vor Ort. www.aok.de/bayern/pflege Einfach nah. Meine AOK. ern_AZ_ID6018_190x58.indd 1 01.04.17 15:34

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