Regionale Berufsbildungszentren in Neumünster

27 Wirtschaft und Verwaltung Technik oder Gestaltung Für die Aufnahme in die BerufsoberschuleWirtschaft und Verwaltung ist eine abgeschlossene Ausbildung oder Berufstätigkeit im Berufsfeld Wirtschaft und Ver- waltung Voraussetzung. Als fachrichtungsbezogene Fächer werden Wirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Informationstechnik unterrichtet. Zusätzlich wer- den Französisch, Russisch, Spanisch oder Türkisch als Wahlfach angeboten. Mit dem Abschluss kann die all- gemeine (mit Nachweis entsprechender Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache) oder die fachgebundene Hochschulreife erlangt werden. Für die Aufnahme in die Berufsoberschule Technik (Schwer- punkt Labor- und Prozesstechnik) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Berufsfeld Technik mit dem Schwerpunkt Labor- und Prozesstechnik sowie die Fachhochschulreife Voraus- setzung. Als fachrichtungsbezogene Fächer werden Technologie mit dem Schwerpunkt auf Prozess- und Labortechnik und Infor- mationstechnik unterrichtet. Zusätzlich werden Französisch, Rus- sisch, Spanisch oder Türkisch als Wahlfach angeboten. Mit dem Abschluss kann die allgemeine (mit Nachweis entsprechender Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache) oder die fachgebun- dene Hochschulreife erlangt werden. Für die Aufnahme in die Berufsoberschule Technik oder Gestal- tung sind eine abgeschlossene technische oder gestalterische Be- rufsausbildung oder Berufstätigkeit sowie die Fachhochschulreife Voraussetzung. Die Berufsoberschule umfasst ein Schulleistungs- jahr bei Vollzeitunterricht und schließt mit einer Prüfung ab. Der Abschluss entspricht den Anforderungen für die Aufnahme eines fachgebundenen Hochschulstudiums. Durch zusätzlichen Unter- richt und Prüfung oder den Nachweis entsprechender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache kann sie zu einemAbschluss führen, der den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudi- ums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht. Die Berufsoberschule führt in einem Jahr zur Allgemeinen oder (ohne 2. Fremdsprache) zur Fachgebundenen Hochschulreife. Voraussetzung für die Berufs­ oberschule: Fachhochschulreife + abgeschlossene Ausbildung oder Berufstätigkeit Allgemeine oder F a c h g e b u n d e n e H o c h s c h u l r e i f e

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