Familienbroschüre der Stadt Neustadt am Rübenberge

33 Alles rund um’s Älterwerden Die Leistungen werden durch Nachbarschaftshelfer, Bundesfreiwilligendienste, Mitarbeiter im freiwilligen sozialen Jahr und ehrenamtlich Tätige (nicht alle Leistungen) erbracht. Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung, die durch anerkannte hauswirtschaftliche soziale Dienste erbracht werden, werden über die Pflegekassen abgerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die Haushaltshilfe auch durch die Sozialhilfe übernommen werden. „ „Mobiler Besuchsdienst Der mobile Besuchsdienst des Freiwilligen-Zentrums (FwZ) ist ein kostenfreies Hilfsangebot für Seniorinnen und Senioren in Neustadt am Rübenberge. Sie sind alters- und/oder krankheitsbedingt in Ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt? Vermissen Sie manchmal eine Ansprechperson, die zum Beispiel „ „ mit Ihnen einkaufen geht, „ „ Ihnen bei Erkrankungen ein notwendiges Medikament besorgt, „ „ mit Ihnen spazieren geht oder eine Veranstaltung besucht, „ „ Ihnen aus der Zeitung oder einem Buch vorliest, „ „ sich mit Ihnen unterhält oder einfach nur zuhört? Dann wenden Sie sich an den mobilen Besuchsdienst des Freiwilligen-Zentrums Neustadt am Rübenberge e. V. Er richtet sich an Seniorinnen und Senioren in Neustadt, die von der Grundsicherung oder einer Minirente leben. Nach Kontaktaufnahme mit dem Freiwilligen-Zentrum kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bei Ihnen vorbei, um mit Ihnen ein individuelles Betreuungskonzept abzusprechen. Kontakt: Freiwilligen-Zentrum Neustadt am Rübenberge e. V. 1. Vorsitzende: Angelika Weber Am Schützenplatz 2, 31535 Neustadt a. Rbge. 44 05032 919105 ÇÇ www.fwz-neustadt.de Pflege, Versorgung und Betreuung „ „Ambulante Pflegedienste/Sozialstationen Pflegedienste bieten hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, weiterhin in der häuslichen Umgebung zu leben. Leistungen werden sowohl bei alleinlebenden Pflegebedürftigen wie auch in Ergänzung familiärer oder nachbarschaftlicher Hilfestellung erbracht. Diese Einsätze können im Rahmen der Pflegeversicherung direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Reichen die Mittel der Pflegekasse nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Sozialhilfe bestehen. Alle Leistungen der Pflegedienste können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen zur Finanzierung durch Pflege- oder Krankenkassen oder Sozialamt nicht gegeben sind. Die Kosten müssen dann durch den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. „ „Mobile Soziale Dienste Hauswirtschaftliche Mobile Soziale Dienste unterstützen Menschen, die aufgrund von Alter oder Krankheit Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen. So kann unter Umständen das Verbleiben in der häuslichen Umgebung ermöglicht werden. Folgende Leistungen werden angeboten: „ „ Hilfen im Haushalt: Wohnungsreinigung, Einkauf, Wäschepflege, Zubereitung von Mahlzeiten „ „ Besuchs- und Begleitdienste: Gesprächs- und Aktivierungsangebote, Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen „ „ Hilfe beim Schriftverkehr „ „ Leichte pflegerische Hilfen (nicht alle Dienste) „ „ Gespräche

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