Ein Leben lang zu Haus wohnen in Neustadt an der Waldnaab

25 Hilfe und Unterstützung Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Die Pflegereform Lange war die Pflegeversicherung auf die körperliche Pflege ausgerichtet. Das hatte zur Folge, dass Demenz­ erkrankungen und psychische Beschwerden bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht oder nur kaum berücksichtigt wurden. So hat die Pflegereform nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige erweitert, sie führte zugleich einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Ziel war es, die Bedürf- nisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompe- tenz in die Pflegeleistungen miteinzubeziehen. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden also sowohl körperliche als auch geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der Selbstständigkeit. Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die ähnlich selbstständig eingeschätzt werden, den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pfle- gekasse. Die Pflegestufen von null bis drei wurden abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. © Syda Productions - Fotolia Frauenhaus 38931-70 ArbeitsFörderungsZentrum/ Ostbayer. Dienstleistungsagentur 38931-17 Sozialkaufhaus 21024 Kirchl.Allg.SozialArbeit 38931-16 Migrationsberatung 38931-15 Asylberatung 93009869 Asyl-Ehrenamt 015902405421 Diakonie Reisen 38931-0 Diakonisches Werk Weiden e. V. Sebastianstraße 18 92637 Weiden Tel. 0961 38931 0 www.diakonie-weiden.de

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