Ein Leben lang zu Haus wohnen in Neustadt an der Waldnaab

4 Interview mit Johanna Meier becken. Behindertengerechte Wohnungen sind aber nicht gleichzusetzen mit barriere- freien Wohnungen. Bei bar- rierefreien Wohnungen wird die DIN 18040 herangezogen. Gibt es Finanzierungs- bzw. Förderungsmöglichkeiten für behindertengerechte Baumaßnahmen? Johanna Meier: Es gibt hier einige Möglichkeiten, unter anderem 1) KFW-Förderprogramm 159: Förderung des Barriere-Abbaus imWohnungsbestand oder 2) Geld aus dem Pflegestärkungsgesetz für altersgerechten Wohn- raumumbau: Wenn ein Pflegegrad anerkannt wurde, zahlt die Pflegekasse für den altersgerechten Umbau der Wohnung bis zu 4.000 Euro einmalig, zur Reduzierung von Barrieren. Was muss Ihrer Meinung nach im Landkreis in Sachen Barrierefreiheit noch geschehen, damit Menschen mit Behinderung ein weitgehend selbstständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung führen können? Johanna Meier: Der Landkreis ist schon auf einem guten Weg. Bei allen öffentlichen Baumaßnahmen wird ein Augenmerk auf die Barrierefreiheit gelegt, nicht nur bei den geförderten. Auch im Bewusstsein der Planferti- ger ist die Barrierefreiheit angekommen. Damit werden teure Umbaumaßnahmen in der Zukunft vermieden. Für sehbehinderte Menschen werden bei Straßenbau- maßnahmen an geeigneten Stellen tastbare Bodenin- dikatoren eingeplant. Auch der neue Internetauftritt des Landratsamtes ist nahezu barrierefrei. Ein Umden- ken im Umgang mit Menschen mit Behinderung hat schon stattgefunden, ist weiter wichtig und bildet die Grundlage beim Gestalten einer Gesellschaft, die die Menschenwürde achtet. Johanna Meier im Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab Stadtplatz 36, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab Telefon: 09602 792400 E-Mail: jmeier@neustadt.de INTERVIEW MIT JOHANNA MEIER Behindertenbeauftragte des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Johanna Meier Was sind Ihre Aufgaben als Behindertenbeauftragte des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab? Wie sind Sie dazu gekommen? Johanna Meier: Mit Beschluss des Kreisausschusses wurde ich am 16. Februar 2005 zur Senioren- und Behin- dertenbeauftragten bestellt. Meine Vertreterin ist Frau Brigitte Menzel. Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab hat auch eine Satzung erlassen. In dieser sind die Aufgaben geregelt, nämlich dass die Behindertenbeauftragte den Land- kreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes berät, ebenso die Menschen mit Behinderung selbst. Einen erheblichen Teil meiner Aufgaben nehmen die Stellungnahmen ein, die immer dann von mir ange- fordert werden, wenn der Staat eine öffentliche Bau- maßnahme fördert. Dies sind z. B. Straßen, Gehwege, Schulen, aber auch die Anschaffung eines Omnibusses für den öffentlichen Personennahverkehr. Wichtig ist mir auch die Vernetzung der einzelnen Beauftragten der Gemeinden und der Einrichtungen im Landkreis. Können sich die Menschen direkt an Sie wenden? Bieten Sie Sprechstunden an? Johanna Meier: Jeder kann sich an mich wenden. Da ich als Sozialamtsleiterin sowieso ganztags in meinem Büro im Landratsamt anwesend bin, gibt es da keine Schwie- rigkeiten. Damit ich jedoch genügend Zeit habe, ist mir an einer persönlichen Vereinbarung sehr gelegen. Viele Menschen sollen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben. Dabei spielt behindertenge- rechtes Bauen eine wichtige Rolle. Was genau versteht man unter diesem Begriff? Johanna Meier: Beim Bau der meisten bestehen- den Wohnungen hat man an Behinderung noch nicht gedacht und deshalb sind sie nicht behindertengerecht. Das heißt, sie haben möglicherweise Schwellen, entwe- der von Raum zu Raum, häufig aber auf die Terrasse oder den Balkon. Diese gilt es zu beseitigen. Wird ein Bad behindertengerecht umgebaut, ist eine ebenerdige Dusche samt Bodenablauf wichtig. Von gro- ßem Nutzen sind auch Haltegriffe an WC oder Wasch-

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