Spätestens am folgenden Werktag sucht das Bestattungsinstitut das Standesamt auf, um folgende Dokumente vorzulegen: Totenschein, Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis des Verstorbenen und desjenigen, der den Sterbefall anzeigt. Das Standesamt stellt die Beerdigungserlaubnis aus. Je nach Glaubensbekenntnis meldet das Bestattungsinstitut mit der entsprechenden Erlaubnis die Beerdigung bei der Verwaltung des gewünschten Friedhofs an (Kirchengemeindeamt oder städtisches Friedhofsamt). Über den Tod werden die Versicherungen des Verstorbenen benachrichtigt, insbesondere die Renten-, Lebens- und Krankenversicherung. Wurde ein Testament hinterlassen, wird dieses beim Nachlassgericht vorgelegt. Die Todesanzeige wird aufgegeben. Die vertraglichen Bindungen des Verstorbenen werden aufgelöst, beispielsweise die Mitgliedschaften zu Vereinen, Verbänden und Organisationen oder der Mietvertrag. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste, die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab hat dazu die „Notfallmappe“ entwickelt. Diese enthält hilfreiche Checklisten, Vordrucke für die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung und wichtige Telefonnummern. Darin kann man alle wichtigen Daten, Adressen und Ansprechpartner eintragen. So hat man selbst oder Angehörige bei Bedarf alles kompakt zur Hand. Die Notfallmappe gibt es kostenlos beim Landratsamt (4 09602 79-2410 oder 2400), bei den Gemeinden oder unter Ç www.neustadt.de/Gesundheit-Soziales/Notfallmappe auch direkt zum Ausfüllen. Was ist im Sterbefall zu tun? Klare Gedanken zu fassen ist in dieser Situation verständlicherweise sehr schwer. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle mit der Aufführung des bürokratischen Weges eine kleine Stütze sein: Zunächst wird der Arzt benachrichtigt, um den Totenschein auszustellen. Die nächsten Angehörigen werden unterrichtet. Ein Bestattungsinstitut wird mit der Beerdigung beauftragt bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden Vorsorgeregelung vom Ableben in Kenntnis gesetzt. 24 Ein gutes Gefühl, wenn für die Bestattung vorgesorgt ist. Meisterbetrieb im Bestatterhandwerk © Andreas Ernst - stock.adobe.com © Andreas Ernst - stock.adobe.com
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=