Bürgerinformationsbroschüre Niederstotzingen

4 zu richten. Dieses Feudalsystem überdauerte Jahrhunderte. Als Lehensträger der Grafen von Dillingen, später der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach-Bayreuth, traten als Ortsherren zu- nächst die Ritter von Stotzingen auf, in deren Nachfolge ab 1335 die Ritter von Riedheim. Unter Wilhelm von Riedheim wurde Niederstotzingen 1365 durch Kaiser Karl IV. zur Stadt erhoben. 1403 ging das Erbe der Ritter von Riedheim an die Ritter von Leimberger über. Unter ihrer Herrschaft bekamdie Stadt im Jah- re 1430 durch Kaiser Sigismund das Marktrecht verliehen. Nach den Leimbergern waren die Ritter von Westernach erbberech- tigt, die die Ritterschaft 1458 an die Ritter Puppelin vom Stain weiterverkauften. Diese Adelsfamilie beeinflusste dreieinhalb Jahrhunderte die Geschicke der Stadt. Die Adelsgüter erbte 1809 Graf Leopold von Maldeghem, ein flandrischer Adeliger. Im Jahr 1810 fiel die Stadt schließlich durch den Staatsvertrag von Com- piégne an Württemberg. Moosblick © Stadtarchiv Stadtmauer © Stadtarchiv Blick auf Niederstotzingen © Stadtarchiv Burgruine Kaltenburg © Stadtarchiv Aus der Geschichte Niederstotzingen kann auf eine alte und reiche Ortsgeschichte zurückblicken, zu der im Jahr 2016, anlässlich des 650-jährigen Stadtjubiläums, eine umfangreiche und lesenswerte Heftreihe, der „stotza“ erschien. Diese Heftreihe, die aus 13 Heften be- steht, kann bei der Stadtverwaltung Niederstotzingen erworben werden. Niederstotzingen Bereits im Jahr 1143 wird unsere Stadt als „Stozingen“ in der Stiftungsurkunde des Klosters Anhausen erwähnt. Niederstotzingen blieb durch das ganze Mittelalter hindurch bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (1806) eine freie Reichsritterschaft, also ein Kleinstaat im deut- schen Kaiserreich, der demRitterkantonDonau inkorporiert war. Der Ort gehörte wechselnden adeligen Ortsherren. Der Ortsherr übte, neben den am Ort begüterten Klöstern, auch die Grund- herrschaft aus, ebenso wie die hohe Gerichtsbarkeit, das heißt, er hatte das Recht, am Ort über Leben und Tod der Untertanen

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