Stadt Norderstedt Seniorenwegweiser

54 Anhang / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Testament Patientenverfügung können Sie darüber hinaus für den Fall, dass Sie hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre zu­ künftigen Behandlungswünsche an den behandelnden Arzt festlegen und dabei insbesondere vorgeben, in welchen Situationen eine ärztliche Behandlung erfolgen oder nicht erfolgen soll. BETREUUNGSVERFÜGUNG Mit dieser Verfügung können Sie bereits heute IhreWünsche und Vorstellungen festlegen, die später berücksichtigt werden müssen, wenn aufgrund einer Erkrankung durch das Amts- und Vormundschaftsgericht eine Betreuung an­ geordnet wird. Sie können hier die Person selbst benennen, die später die Aufgabe der Betreuung übernehmen soll. Es besteht auch die Möglichkeit hier mehrere Personen einzutragen. TESTAMENT ImFalledes Ablebens ohnehinterlassenes Testament, kommt das Gesetz zum Tragen wer welchen Anteil des Erbes erhält. Wenn Sie bestimmen wollen, wer einen Erbanspruch haben soll, dann müssen Sie selber ein Testament in handschrift­ licher Form hinterlegen bzw. über einen Notar erstellen lassen. Informationsmaterial zu den Verfügungen und zum Testament erhalten Sie beim Seniorenbeirat Norderstedt (siehe auch S. 5) Besuchs- /Sprechzeiten in der Rathaus-Passage: Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.30 – 16.30 Uhr und in der Bücherei Glashütte am letzten Montag imMonat von 15.00 – 17.00 Uhr Telefon: 040 53595521 (Anrufbeantworter) E-Mail: seniorenbeiratnorderstedt@wtnet.de www.seniorenbeiratnorderstedt.de

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