Stadt Norderstedt Seniorenwegweiser

6 Allgemeine Informationen / Soziale Angelegenheiten II. Soziale Angelegenheiten Stadt Norderstedt Sozialamt Rathausallee 50 22846 Norderstedt Telefon: 040 53595-425 Fax: 040 53595-612 E-Mail: sozialamt@norderstedt.de SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG Jeder Mensch kann durch die verschiedenstenUmstände in Not geraten. Sofern Sie sich in solchenNotlagen nicht selbst helfenkönnenunddie erforderlicheUnterstützungnicht von anderen erhalten, gibt es Hilfen nach demSozialgesetzbuch (SGB) XII. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Unter­ kunft, Heizung und anderes) sicherzustellen, kommen für Sie vornehmlich „Leistungen der Grundsicherung im Alter“ in Betracht. Sozialhilfe kann auch in anderen Lebenslagen gewährt werden, z. B. bei Krankheit, für als blind anerkann­ te Personen, bei Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich bzw. in einemHeimoder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Verpflichtungen anderer Kostenträger – wie Kranken- oder Pflegekassen – haben allerdings Vorrang. Wir können hier nur einige Beispiele aufführen. Wenden Sie sich bitte in schwierigen Situationen rechtzeitig – ohne Scheu und Hemmungen – an den Fachbereich Sozialhilfe. Eine Beratung kostet nichts, hat aber schon oft geholfen, das Leben wieder hoffnungsvoller zu gestalten. Übrigens: Sozialhilfe ist kein Almosen. Auf die meisten Leistungen besteht ein Rechtsanspruch. Unterhaltspflichtige Kinder werden nur selten (bei einem Einkommen von über 100.000 Euro imJahr) in Anspruch genommen. Anträge und nähere Auskünfte erhalten Sie beimFachbereich Sozialhilfe. Mit Ihren Ansprechpartner*innen werden Sie unter der Telefonnummer: 040 53595-425 verbunden. WOHNGELD Wohnen kostet Geld, oft zu viel für die, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb gewährt die Stadt finanzielle Hilfen, das Wohngeld, als Zuschuss zur Miete oder Belas­ tung fürs selbst bewohnte Eigentum. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld ist abhängig von: ■■ der Zahl, der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, ■■ der Höhe des Familieneinkommens, ■■ der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Wohngeldgibt esnur auf Antrag, den sowohl Mieter*innen als auch Hauseigentümer*innen stellen können. Anträge und nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich Wohngeld und soziale Dienste des Sozialamts der Stadt Norderstedt. Mit Ihren Ansprechpartner*innen werden Sie unter der Telefonnummer: 040 53595-425 verbunden. RENTENANGELEGENHEITEN Für Fragen und Antragstellungen im Zusammenhang mit der gesetzlichenRentenversicherung gibt es die Auskunfts- undBeratungsstelle der DeutschenRentenversicherung Rathausallee 70 22846 Norderstedt Telefon: 040 6505578-0 Fax: 040 6505578-25555 E-Mail: beratungsstelle-in-norderstedt@drv-nord.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=