Seniorenwegweiser der Stadt Norderstedt

14 Beratungsstellen und Hilfsangebote / Pflege und Betreuung Alzheimer Gesellschaft Norderstedt-Segeberg e.V., Kurse für Angehörige vonMenschenmit Demenz und Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz. Pflegetelefon Telefon: 030 20179131 E-Mail: info@wege-zur-pflege.de www.wege-zur-pflege.de Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag 09.00 – 18.00 Uhr Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. Um sie dabei zu unterstützen und schnelle Hilfe zu leisten, stehen Expert*innen des Pflegetelefons, als bundesweites Beratungs- und Informationsangebot des Bundesseniorenministeriums, für Fragen rund um die Pflege und insbesondere zur Familienpflegezeit zur Verfügung. Hinweis: DieNummerdes Pflege-Not-Telefons findenSieam Anfang der Broschüre unter „Telefonnummern für Notfälle“. Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung Postfach 3124, 22824 Norderstedt E-Mail: info@lag-heimmitwirkung.de www.lag-heimmitwirkung.de Die LAG Heimmitwirkung SH e. V. berät durch ihre Mitglieder die Bewohnerbeiräte in stationären Einrichtungen (z. B. Senioren- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung). Betreuungsbehörde Kreis Segeberg Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 9518750 Fax: 04551 95199842 E-Mail: betreuungsbehoerde@segeberg.de www.segeberg.de/pflege Nach Terminvereinbarung am Telefon oder per E-Mail können auch Sprechstunden in Norderstedt (Ochsenzoller Straße 142 a) wahrgenommen werden. Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehören: ■■ Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren ■■ Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte ■■ Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht ■■ Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht ■■ Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelnerPersonen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen ■■ Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (siehe auch Kapitel 5) ■■ Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen (siehe auch Kapitel 5) © Stadt Norderstedt/Britta Willig

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