Seniorenwegweiser der Stadt Norderstedt

17 Beratungsstellen und Hilfsangebote / Leben mit Behinderung Schwerbehindertenausweis Landesamt für soziale Dienste Große Burgstraße 4, 23552 Lübeck Telefon: 0451 14067000 E-Mail: post.hl@lasd.landsh.de www.lasd.schleswig-holstein.de Das Landesamt für soziale Dienste des Landes SchleswigHolstein ist im Rahmen des Schwerbehindertenrechts unter anderem zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind. Außerdem gehört die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und Beiblättern für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen imöffentlichen Personenverkehr zu unseren Aufgaben. Parkausweis für Schwerbehinderte Stadt Norderstedt Ordnungsamt Sachgebiet Verkehrsaufsicht Rathausallee 50, 22846 Norderstedt Telefon: 040 53595-201/-299/-409/-931 E-Mail: verkehrsaufsicht@norderstedt.de www.norderstedt.de/parkscheine-und-parkausweise Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise erhalten, die ihnen das Parken auf speziellen, durch ein Zusatzzeichen mit einemRollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen („Behindertenparkplätze“) erlauben und/oder andere Parkerleichterungen einräumen. Der EU-einheitliche blaue Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Erhalten können diesen Ausweis Menschenmit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“). Die entsprechenden Merkzeichen müssen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein. Sollte eine der Voraussetzungen erfüllt sein, kann bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen gestellt werden. Der Parkausweis ist kostenfrei. Ein Passbild, der Schwerbehindertenausweis und der Personalausweis sind vorzulegen. Sofern eine starke Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt und die Voraussetzungen für einen blauen Parkausweis nicht erfüllt sind, bestehen ebenfalls Möglichkeiten sich andere Parkerleichterungenausstellen zu lassen. Dieseberechtigen jedoch nicht zumParken auf einemBehindertenparkplatz. Eingliederungshilfe Kreis Segeberg Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 9519825 E-Mail: eingliederungshilfe-erwachsene@segeberg.de www.segeberg.de/eingliederungshilfe Nach Terminvereinbarung am Telefon oder per E-Mail können auch Sprechstunden in Norderstedt (Ochsenzoller Straße 142 a) wahrgenommen werden. Eingliederungshilfe ist für Menschen mit ■■ einer Körperbehinderung, ■■ einer geistigen Behinderung, ■■ einer seelischen Behinderung oder ■■ einer Suchterkrankung. Eingliederungshilfewird vomSozialamt imKreishaus inBad Segeberg bezahlt. Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=