Seniorenwegweiser der Stadt Norderstedt

65 Informationen zur Vorsorge Im Folgenden finden Sie einige zusammengefasste Informationen zumThema Vorsorge. Weiterführende Informationen, eine persönliche oder telefonische Beratung sowie Informationsmaterial zu den hier genannten Punkten erhalten Sie z. B. bei diesen Ansprechpartnern: ■■ Seniorenbeirat Norderstedt (siehe 1.1) ■■ Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg (siehe 1.5) ■■ Betreuungsbehörde Kreis Segeberg (siehe 1.5) ■■ Betreuungsverein Kreis Segeberg (siehe 1.5) Im Internet finden Sie ausführliche Informationen sowie Broschüren zum Herunterladen (auch in leichter Sprache) auf den Seiten des Bundesjustizministeriums: www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/ VorsorgeUndBetreuungsrecht_node Notfallmappe Mit der Notfallmappe können Sie sich für den Ernstfall vorbereiten, indem Sie alle wichtigen Informationen gebündelt zusammenstellen. Wir alle können plötzlich und unerwartet auf fremde Hilfe angewiesen sein. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Unfällen sowie Krankheiten bis hin zum fortgeschrittenen Alter. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass der eigene Wille vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden kann. Ihre Angehörigen und ihre Vertrauensperson stehen in solchen Momenten oft unter Schock, und hier soll Ihre persönliche Notfallmappe helfen, die alle notwendigen Daten und Informationen enthält, dass z. B. der Arzt und Rettungsdienst Ihnen imErnstfall schnell helfen kann. Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen über das Vorhandensein einer solchen Mappe und bewahren Sie sie dort auf, wo sie im Notfall leicht zugänglich ist. Die Norderstedter Notfallmappe in Papierform erhalten Sie in den Sprechstunden des Seniorenbeirats (siehe 1.1). Auf der Internetseite des Seniorenbeirats finden Sie eine Version, die Sie herunterladen, am PC ausfüllen und anschließend selbst ausdrucken können. www.seniorenbeirat-norderstedt.de Vorsorgevollmacht Wer kümmert sich um Ihre rechtlichen und persönlichen Belange, wenn Sie aus Alters- oder Krankheitsgründen (z. B. nach einem Schlaganfall) dazu nicht mehr selbst in der Lage sein sollten? Ohne Vorliegen einer Vorsorgevollmacht muss in diesem Fall zumeist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers erfolgen. Eine Ausnahme seit dem 1. Januar 2023 betrifft Ehegatten. Diese können sich auch ohne Vorliegen einer Vollmacht bis zu sechs Monate lang in medizinischen Angelegenheiten gegenseitig vertreten. Ihre Kinder oder andere nahe Angehörige sind nach dem Gesetz nicht automatisch als gesetzliche Vertreter vorgesehen. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung gibt Ihnen das Gesetz jedoch die Möglichkeit schon vor Eintritt des Vorsorgefalles eine Vertrauensperson als Ihren Bevollmächtigten zu bestimmen. Dies erfolgt durch Errichtung einer schriftlichen Vorsorgevollmacht. Der Bevollmächtigte ist durch die Vorsorgevollmacht in der Lage, Sie in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise bei Behördengängen, Bankgeschäften, Entscheidungen über ärztliche Eingriffe und Behandlungen etc. umfassend zu vertreten. Soll sich die Vollmacht auch auf Ihre Immobilien oder Rechte an Kapitalgesellschaften erstrecken, muss die Vorsorgevollmacht durch einen Notar errichtet werden. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht 5 Informationen zur Vorsorge

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