Seniorenwegweiser der Stadt Norderstedt

67 Informationen zur Vorsorge in den meisten Fällen vermieden werden. Durch die Errichtung einer Patientenverfügung können Sie darüber hinaus für den Fall, dass Sie hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre zukünftigen Behandlungswünsche an den behandelnden Arzt festlegen und dabei insbesondere vorgeben, in welchen Situationen eine ärztliche Behandlung erfolgen oder nicht erfolgen soll. Patientenverfügung Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung. Betreuungsverfügung Mit dieser Verfügung können Sie bereits heute Ihre Wünsche und Vorstellungen festlegen, die später berücksichtigt werden müssen, wenn aufgrund einer Erkrankung durch das Amts- und Vormundschaftsgericht eine Betreuung angeordnet wird. Sie können hier die Person selbst benennen, die später die Aufgabe der Betreuung übernehmen soll. Es besteht auch die Möglichkeit, hier mehrere Personen einzutragen. Testament Im Falle des Ablebens ohne hinterlassenes Testament wird durch das Gesetz geregelt, wer welchen Anteil des Erbes erhält. Wenn Sie bestimmen wollen, wer einen Erbanspruch haben soll, bzw. wie das Erbe aufgeteilt werden soll, dann müssen Sie selbst ein Testament in handschriftlicher Form hinterlegen bzw. über einen Notar erstellen lassen. © Andreas Ernst/AdobeStock © Jeannette Dietl/AdobeStock

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