Friedhöfe der Stadt Nordhausen

24 Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten, käme auch eine Bestattungskosten- vorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. folge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstor- bene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinnge- meinschaft). Bevor aber hier vielleicht die fal- schen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichti- genden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stel- len in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nach- lass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amtsgericht/Nach- lassgericht auszuhändigen. Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsen- ter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinba- rungen an, in denen alle mit der Bestattung zusam- menhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei allein- stehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angele- genheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer spä- teren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So blei- ben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Red- ner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie ihre Nachlass- und Vorsorgeregelungen Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögens- nachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermö- gensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbe- sondere in den Fällen ratsam, in denen der Ver- storbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erb- Spiegelstraße 11 99734 Nordhausen Telefon 03631 4615120 Telefax 03631 4615121 www.hans-schubert-stb.com info@hans-schubert-stb.com © www.photocase.de

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