Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Nürtingen

5 WAS IST ZU TUN… J Arzt rufen und Todesbescheinigung ausstellen lassen J Angehörige und Freunde benachrichtigen J Letztwillige Verfügungen, Vorsorgevereinbarungen suchen J Bestatter beauftragen, Sarg oder Urne auswählen. Bestatter übernimmt auf Wunsch einen Teil folgender Aufgaben J Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes, Sterbeurkunden ausstellen lassen Welche Urkunden Sie benötigen erfahren Sie beim Standesamt J Bestattungs- und Grabart festlegen, ggf. Grabstelle auf dem Friedhof aussuchen J Trauerfeier organisieren: Termin, Ort, Pfarrer oder Trauer­ redner, Blumenschmuck, Gastronomie… J Arbeitgeber/Rentenstelle informieren J Trauerbriefe/-karten, Traueranzeigen beauftragen J Danksagung per Zeitungsinserat und/oder Dankeskarten J Lebensversicherung, Sterbekasse informieren und Leistungen beantragen J Krankenversicherung informieren J Vorschusszahlung bei der Rentenstelle bzw. Witwen/er-, Waisenrente beantragen J Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen J Testament beim Nachlassgericht abgeben J Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar) J Wohnung kündigen J Energielieferungen kündigen J Telefon, Mitgliedschaften, Abonnements, sonstige Verträge kündigen J Gewerbe abmelden J Fahrzeug und Versicherung ab- oder ummelden J Post umbestellen J Vermögensangelegenheiten klären J Grabgestaltung mit Steinmetz und evtl. Gärtner planen J Trauerbegleitung, z. B. bei Kirchen, Hospizbewegungen, Selbsthilfegruppen nutzen Steine, die außerhalb des EU-Raumes gebrochen oder bearbeitet werden, könnten durch Kinderarbeit hergestellt werden. Bitte fragen Sie vor der Auswahl eines Grabsteines beim Steinmetz nach, aus welchem Land der Stein kommt. Steine aus der EU und der Schweiz sind unproblematisch.

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