Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Nürtingen

Was ist zu tun… nuertingen.de Ratgeber für den Trauerfall

Immobilien sind Vertrauenssache Ob Wohneigentum, Mietshaus oder Gewerbeobjekt – Immobilien sind ein hohes Gut. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei Erbschaft, Vermietung, Modernisierung und Verkauf.  Individuelle Betreuung  Gewissenhafte Wertermittlung  Sorgfältige Präsentation  Intensive Kundenansprache  Professionelle Werbung  Zielführende Besichtigungen und Verhandlungen  Zuverlässige Verkaufsabwicklung Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Fachberater sind in jeder Lebenslage gerne für Sie da – persönlich, kompetent und diskret. www.ksk-es.de/immobilien • 0711 398-5000

1 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, manchmal ist er absehbar, manchmal ereilt er uns aber auch plötzlich und unerwartet: der Tod. Obwohl er zum Leben gehört, wird der Gedanke an ihn noch immer gern verdrängt. Es fällt uns schwer, sich mit den Gedanken an den Verlust von geliebten Menschen oder dem eigenen Tod zu befassen. Das ist nur allzu verständlich, denn dies geht mit etwas Endgültigem und Unumkehrbaren einher, das uns Unbehagen verursacht. Dieser Ratgeber für den Trauerfall soll Ihnen in der schwie- rigen Zeit nach dem Tod eines nahen Angehörigen eine erste Hilfestellung geben. Er bietet Orientierung, damit Sie notwendige Entscheidungen treffen und erforderliche Formalitäten erledigen können. Er soll Ihnen aber auch bei der Regelung der eigenen Angelegenheiten helfen, um dadurch später Ihre Angehörigen zu entlasten. Mit dieser Broschüre können Sie sich einen Überblick über die einzelnen Friedhöfe sowie die möglichen Bestattungs- und Grabarten verschaffen. Sie finden Ansprechpartner und Adressen von Dienstleistern rund um den Todesfall. Sie zeigt auch auf, was konkret in einem Sterbefall zu tun ist. Dieser Ratgeber soll und kann den menschlichen Trost nicht ersetzen. Er kann Ihnen aber dabei helfen, sich diesem schwierigen Thema anzunähern. Dr. Johannes Fridrich Oberbürgermeister Vorwort des Oberbürgermeisters Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern. Tot ist nur, wer vergessen wird. Immanuel Kant

www.bestattungen-kuehne.de info@bestattungen-kuehne.de SEIT 1933 PRÄGT DIE WÜRDE DES MENSCHEN UNSEREN DIENST Erfahrung in Ihrer Nähe Wir sind ein regionales Familienunternehmen mit langer Geschichte. Wir kennen uns aus in unserer Region und unserem Aufgabengebiet. Wir stehen Ihnen zur Verfügung und zur Seite in den schwersten Stunden und Tagen die im Leben einer Familie vorkommen. Jeder Mensch und jedes Leben sind einzigartig Seit 1933 sind unsere Leistungen untrennbar mit der Würde des verstorbenen Menschen verbunden. Dabei gehen wir immer auf Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche ein. Die professionelle Umsetzung Ihrer Wünsche für den Abschied von einem geschätzten Menschen hat für uns oberste Priorität – egal wie ausgefallen oder persönlich sie auch sein mögen. Wir sind Profis und arbeiten mit Profis Wir arbeiten mit zahlreichen Partnern verschiedenster Richtungen zusammen um Sie bei einem einschneidenden Lebensereignis zu begleiten, den Abschied zu gestalten und soweit es geht zu erleichtern. Unser einfühlsames Team übernimmt dabei möglichst alle notwendigen Erledigungen. Ihre Wünsche sind unsere Aufgabe Wir organisieren alle Bestattungsformen auf allen Friedhöfen in Nürtingen, den umliegenden Gemeinden sowie auch im nahen und fernen Umkreis. Auch die Organisation von Seebestattungen oder Bestattungen im Ausland übernehmen wir auf Wunsch für Sie. Information und Beratung sind unsere Stärken Weil die Rahmenbedingungen in jeder Familie anders sind und oftmals besondere Wünsche aber auch spezielle Fragen bestehen, stehen wir Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung. Wir stehen auch vor einem konkreten Sterbefall für Sie zur Verfügung und kümmern uns darum, dass für den Moment des Abschieds alle möglichen Dinge geregelt sind. Oberboihinger Straße 53 72622 Nürtingen Telefon (0 70 22) 93 92 74 TAG UND NACHT ERREICHBAR Telefon: Website:

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort des Oberbürgermeisters 5 Was ist zu tun … 8 Bestattungsformen 10 Waldfriedhof Nürtingen 12 Friedhof Oberensingen 13 Friedhof Hardt 14 Friedhof Neckarhausen 15 Friedhof Raidwangen Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Was ist zu tun… nuertingen.de Ratgeber für den Trauerfall 16 Friedhof Reudern 17 Friedhof Zizishausen 18 Beitrag von Nürtinger Kirchen 20 Nachlass- und Vorsorgeregelungen 21 Inserentenverzeichnis / Impressum

4 Wenn Du an mich denkst, erinnere Dich an die Stunde, in welcher Du mich am liebsten hattest. Rainer Maria Rilke

Steine, die außerhalb des EU-Raumes gebrochen oder bearbeitet werden, könnten durch Kinderarbeit hergestellt werden. Bitte fragen Sie vor der Auswahl eines Grabsteines beim Steinmetzbetrieb nach, aus welchem Land der Stein kommt. Steine aus der EU und der Schweiz sind unproblematisch. Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit sind nach § 18 Friedhofssatzung verboten. 5 Was ist zu tun … Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen, obwohl sie sich in einer Extremsituation befinden, die vom Schmerz über den Verlust eines nahestehenden Menschen dominiert wird. Was sofort geregelt werden muss:  Arzt/Ärztin rufen und Todesbescheinigung ausstellen lassen  Angehörige und Freunde benachrichtigen  Letztwillige Verfügungen, Vorsorgevereinbarungen suchen  Bestattungsinstitut beauftragen, Sarg oder Urne auswählen Das Bestattungsinstitut unterstützt auf Wunsch bei folgenden Aufgaben:  Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes, Sterbeurkunden ausstellen lassen Welche Urkunden Sie benötigen erfahren Sie beim Standesamt Für Sterbefälle in Nürtingen: Standesamt Nürtingen, Marktstraße 7, 72622 Nürtingen, Telefon: 07022 75-267, E-Mail: sterbefall@nuertingen.de  Bestattungs- und Grabart festlegen, ggf. Grabstelle auf dem Friedhof aussuchen  Trauerfeier organisieren: Termin, Ort, Pfarrer/-in oder Trauerredner/-in, Blumenschmuck, Gastronomie…  Arbeitgeber informieren  Sofern die verstorbenen Person im Rentenbezug war, den Tod beim Postrentendienst melden  Trauerbriefe/-karten, Traueranzeigen beauftragen Was ist u.a. noch zu erledigen?  Danksagung per Zeitungsinserat und/oder Dankeskarten  Lebensversicherung, Sterbekasse informieren und Leistungen beantragen  Krankenversicherung informieren  Vorschusszahlung bei der Rentenstelle bzw. Witwen-/Witwer-, Waisenrente beantragen  Bei Beamten/Beamtinnen: Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen  Testament beim Nachlassgericht abgeben  ggf. Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar)  Wohnung kündigen, Übergabe regeln  Energielieferungen kündigen  Telefon, Mitgliedschaften, Abonnements, sonstige Verträge kündigen  Gewerbe abmelden  Fahrzeug und Versicherung ab- oder ummelden  Post-Nachsendeauftrag einrichten  Vermögensangelegenheiten klären  Grabgestaltung mit Steinmetzbetrieb und evtl. Gärtnerei planen  Trauerbegleitung, z. B. bei Kirchen, Hospizdiensten, Selbsthilfegruppen nutzen

6 Notzinger Str.14 73230 Kirchheim Tel. 07021/2083 (am alten Friedhof) - WWW.wolfer steinmetz.de GESTALTUNG IN STEIN WOLFER STEINMETZ & BILDHAUER JÜRGEN GRABMALE NATURSTEINE STONE & ART Ihr Meisterbetrieb für alles aus Stein und um das Grabzeichen herum. Wir beraten, entwerfen, gestalten, beschriften, fertigen hier in Kirchheim nachhaltig Ihren Grabstein, Einfassung, Grababdeckplatte oder Tafel ANJA SCHWEIZER Steinwerk Schweizer Auchtertstraße 50 72555 Metzingen Telefon 07123 48 02 info@steinwerk-schweizer.de www.steinwerk-schweizer.de »Jeder Abschied ist der Beginn eines neuen Weges. Begleitet werden wir dabei von der Erinnerung. Und natürlich ist Erinnerung verbunden mit vielen Gedanken und Geschichten an jene, denen sie gilt. Jeder von uns trägt ganz allein die Verantwortung dafür, welche Wege wir suchen und finden, um denen gerecht zu werden, die nicht mehr unter uns sind. Bei der Entscheidung für ein Denkmal, einen Erinnerungsstein oder ein Grabmal dürfen Sie getrost die Verantwortung mit uns teilen. Denn unsere Aufgabe ist es, dem Ausdruck zu verleihen und Gestalt zu geben, was Ihnen wichtig ist. Dazu braucht es Zeit. Zeit, die Sie sich nehmen, um mit uns zu sprechen, damit wir verstehen. Zeit, die wir uns nehmen, Ihnen zuzuhören. Zeit auch, um zu entwerfen, vorzuschlagen und schließlich miteinander zu entscheiden. So entsteht ein Grabmal, ein Denkmal oder ein Erinnerungsstein, den wir für Sie und – was fast noch wichtiger ist – mit Ihnen gemeinsam an den Beginn eines neuen Weges stellen werden.« Anja Schweizer, Steinmetzin ER zer 5 0 gen 02 er.de er.de »Jeder Abschied ist der Beginn eines neuen Weges. Begleitet werden wir dabei von der Erinnerung. Und natürlich ist Erinnerung verbunden mit vielen Gedanken und Geschichten an jene, denen sie gilt. Jeder von uns trägt ganz allein die Verantwortung dafür, welche Wege wir suchen und finden, um denen gerecht zu werden, die nicht mehr unter uns sind. Bei der Entscheidung für ein Denkmal, einen Erinnerungsstein oder ein Grabmal dürfen Sie getrost die Verantwortung mit uns teilen. Denn unsere Aufgabe ist es, dem Ausdruck zu verleihen und Gestalt zu geben, was Ihnen wichtig ist. Dazu braucht es Zeit. Zeit, die Sie sich nehmen, um mit uns zu sprechen, damit wir verstehen. Zeit, die wir uns nehmen, Ihnen zuzuhören. Zeit auch, um zu entwerfen, vorzuschlagen und schließlich miteinander zu entscheiden. So entsteht ein Grabmal, ein Denkmal oder ein Erinnerungsstein, den wir für Sie und – was fast noch wichtiger ist – mit Ihnen gemeinsam an den Beginn eines neuen Weges stellen werden.« Anja Schweizer, Steinmetzin Krematorium Römerschanze Dietweg 37 - 41 72760 Reutlingen Tel. 07121 / 303 - 5725 Fax 07121 / 303 - 5727 E-Mail: www.tbr-reutlingen.de/friedhoefe krematorium@reutlingen.de - würdevoller Umgang mit Verstorbenen - moderneTechnik und effizienteAbläufe - Gütesiegel „Kontrolliertes Krematorium“ - pietätvolle Begleitung derAngehörigen - Kremation mit denAngehörigen - Einäscherung innerhalb von 3Tagen - vorbildliche Qualität und Seriosität Krematorium Römerschanze - Begleitraum für Angehörige zur Kremation LIGNUM ARTIS Manufaktur für Holzobjekte Grabkreuze und Grabmale aus Holz • Individuell • Langlebig • Nachhaltig www.grabstele‐aus‐holz.de Kapfstraße 11 72622 Nürtingen 07022 –99 00 878 kontakt@grabstele‐aus‐holz.de 72664 Kohlberg Max-Eyth-Weg 10 Tel. 07025-9000 60 ade-natursteine.de Wir gestalten individuelle Grabmale als Ort der Erinnerung und des Gedenkens DEM LEBEN EIN ZEICHEN SETZEN Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen. Albert Schweitzer

7 ... und wenn ichgehen muss, hinterlasse ich euch meine Liebe. Bestattungshaus Riempp Inh. Claudia Dörfler Bestattermeister · Geprüfte Bestatter · Bestattungsfachkräfte · zertifizierter Trauerbegleiter Privater Verabschiedungs- und Trauerfeierraum www.bestattungshaus-riempp.de Nürtinger Straße 79, 72622 Nürtingen Tel.: 07022 - 93 22 50 Das erste Krematorium in Württemberg ist seit 2003 ein familiengeführtes Unternehmen. Wir arbeiten pietätvoll und zuverlässig. Ethische und vertrauensvolle Arbeit gehören zu unseren selbst auferlegten Standards. Im Bonholz 11 71277 Rutesheim www.krema-bonholz.de info@krema-bonholz.de Das erste Krematorium in Württemberg ist seit 2003 ein familiengeführtes Unternehmen. Wir arbeiten pietätvoll und zuverlässig. Ethische und vertrauensvolle Arbeit gehören zu unseren selbst auferlegten Standards. Das erste Krematorium in Württemberg ist seit 2003 ein familiengeführtes Unternehmen. Wir arbeiten pietätvoll und zuverlässig. Ethische und vertrauensvolle Arbeit gehören zu unseren selbst auferlegten Standards. • Grabpflege • Dauergrabpflege • Gartenpflege Tel. 0 70 22/30 33 33 | www.gartenbau-oelkrug.de 72622 Nürtingen-Reudern | Mobil 0173/9 22 27 37 Nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte mit uns Verträge über Grabpflege für lange Dauer abschließen. Jedermann kann auch schon bei Lebzeiten mit einem Vorsorge- Vertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben sichern. Wir beraten Sie gerne bei: • Trauerfeiern • Beerdigungen • Trauerspenden Rilkeweg 3, 72622 Nürtingen, Tel.: (07022) 4 18 26 www.gaertnerei-und-blumenhaus-heinz-oelkrug.de Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge. Schopenhauer

8 Grabarten Eine der Entscheidungen, die Angehörige treffen müssen ist, den Ort und die Art der Bestattung festzulegen. Der Waldfriedhof ist der Nürtinger Hauptfriedhof. Er steht nicht nur Verstorbenen der Kernstadt, sondern auch Verstorbenen der Stadtteile zur Verfügung. Auf den Stadtteilfriedhöfen werden verstorbene Einwohner des jeweiligen Stadtteils bestattet. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, können auch andere Verstorbene auf den Nürtinger Friedhöfen bestattet werden. Die Ansprechpartner finden Sie bei den Informationen zu den einzelnen Friedhöfen. Die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürtingen sind Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen. Einen Link hierzu finden Sie auf der städtischen Homepage www.nuertingen.de oder über den QR-Code: Welche Grabarten auf den einzelnen Friedhöfen angeboten werden, sehen Sie bei den Informationen zum jeweiligen Friedhof. Auf allen Nürtinger Friedhöfen gibt es Gräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Sie können sich in den Ruhezeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, ggf. Gestaltungsvorschriften aber auch Kosten unterscheiden. Erd- und Urnenreihengräber Ein Reihengrab steht grundsätzlich nur für einen Sarg oder eine Urne bis zum Ablauf der Ruhefrist zur Verfügung, eine Verlängerung des Verfügungsrechts ist nicht möglich. Erd- und Urnenwahlgräber Für Erdbestattungen werden Wahlgräber in der Reihe (idR) und außer der Reihe (adR) angeboten. Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechts. Wahlgräber idR werden der Reihe nach belegt. Sie können als ein- oder zweistelliges Grab (breit oder tief, je nach Friedhof) erworben werden. Bei Wahlgräbern adR können die Angehörigen die Lage des Grabes wählen. Mehrere Gräber können zu einem Familiengrab verbunden werden. In jedem Erdwahlgrab können bis zu 5 Urnen zugebettet werden. Diese Gräber bieten sich daher als Familiengrab oder für Paare, die unterschiedliche Bestattungsformen wünschen, an. Bei Urnenwahlgräbern ist die Beisetzung von bis zu maximal 5 Urnen möglich. Rasengräber Es gibt Erdreihen- oder Erdwahlgräber. Bei einem Rasengrab wird nach erfolgter Bestattung von der Stadt Rasen gesät und später während der Nutzungszeit gemäht. Ein Grabmal ist zu errichten. Eine Bepflanzung, Einfassung oder Abdeckplatte ist nicht zulässig. Grabschmuck kann lediglich auf einem zulässigen Sockel angebracht werden. Urnengräber und Erdreihengräber in Gemeinschaftsgrabfeldern mit Pflegevertrag Die Erdreihen-, Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber befinden sich in einer gärtnerisch gestalteten Gemeinschaftsanlage. Die nutzungsberechtigte Person gibt vor der Beisetzung eine Kostenübernahmeerklärung ab und schließt später einen Grabpflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner e.G. und ggf. einen Grabmalpflegevertrag mit der Genossenschaft Netzwerk Stein über die gesamte Ruhezeit ab. Dadurch entfällt die Grabpflege durch die Angehörigen. Beim Wahlgrab ist die Beisetzung von maximal 2 Urnen möglich. Urnenwahlgräber mit Komplettabdeckung und Rasenwegen Diese Gräber sind komplett mit einer Grabplatte abzudecken. Baumgräber Hier stehen Urnenreihengräber oder Familienbäume (Urnenwahlgräber, Beisetzung von max. 5 Urnen) zur Verfügung. Grabschmuck, Bepflanzung, Einfassung, komplette Abdeckung oder das Aufstellen eines Grabmals ist nicht zulässig. Unberechtigter Grabschmuck etc. wird entfernt. Eine Auf- bewahrungspflicht besteht nicht. Die Kennzeichnung kann durch liegende, erdbündige Platten mit einer max. Größe von 25 cm x 35 cm erfolgen. Bestattungsformen

9 Anonyme Gräber im Grabfeld der Ungenannten Die Beisetzung von Urnen erfolgt in Urnenreihengräbern anonym ohne individuelle Kennzeichnung der Gräber. Eine Verabschiedung ist möglich, die Beisetzung selbst findet jedoch ohne Angehörige statt. Schmetterlingsgräber Hier gibt es Erdreihengräber für Tot- sowie Fehlgeburten und Ungeborene ohne individuelle Kennzeichnung der Gräber. Kindergräber Für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres sterben, stehen Erdwahlgräber zur Verfügung. Muslimische Gräber Auf dem Waldfriedhof werden Erdwahlgräber für Erwachsene und Kinder angeboten. Die Gräber sind gen Mekka ausgerichtet und liegen in unberührter Erde. Dem ewigen Ruherecht wird durch die Verlängerungsmöglichkeit der Wahlgräber Rechnung getragen. Halbanonyme Urnengräber mit Gemeinschaftsgrabmal Es handelt sich um Urnenreihengräber ohne individuelle Kennzeichnung der Gräber. Der Name der Verstorbenen wird auf einem Gemeinschaftsgrabmal genannt. Eine Verabschiedung ist möglich, die Beisetzung selbst findet jedoch ohne Angehörige statt. Neues Gemeinschaftsgrabfeld 022-001 – hier Urnengemeinschaftsgräber am Baum Schmetterlingsgrabfeld auf dem Waldfriedhof

10 Waldfriedhof Nürtingen Kontakt Stadt Nürtingen, Friedhofsverwaltung Marktstraße 1 Telefon: 07022 75408 Fax: 07022 75487 E-Mail: friedhofsverwaltung@nuertingen.de Mo., Di., Do., Fr. 07:30 – 12:00 Uhr Di. 14:00 – 17:00 Uhr Do. 14:00 – 18:00 Uhr Mi. geschlossen Waldfriedhof Nürtingen Friedhofsverwalter Waldfriedhof 1 Termine nach Vereinbarung Telefon: 07022 75891 E-Mail: waldfriedhof@nuertingen.de Ruhezeit in Erdgräbern: 25 Jahre Ruhezeit in Schmetterlingsgräbern: 6 Jahre Ruhezeit in Kindergräbern und Urnengräbern: 15 Jahre

11 Abschiedsraum für bis zu 16 Personen als Alternative zur Aussegnungshalle für kleine Urnentrauerfeiern Waldfriedhof Nürtingen Waldfriedhof 1

12 Friedhof Oberensingen Kontakt siehe Waldfriedhof Seite 10 Grabarten  Erdreihengräber  Erdwahlgräber in der Reihe: einstellig, einfachtief  Urnenwahlgräber  Urnenreihengräber im halbanonymen Grabfeld mit Gemeinschaftsgrabmal Ruhezeit in Erdgräbern: 20 Jahre Ruhezeit in Urnengräbern: 15 Jahre Friedhof Oberensingen Stuttgarter Straße 64

13 Kontakt Stadt Nürtingen Ortschaftsverwaltung Hardt Hans-von-Hutten-Platz 6 Telefon: 07022 75810 Fax: 07022 75819 E-Mail: ov.hardt.stadt@nuertingen.de Mo. 16:00 – 18:00 Uhr Mi., Do. 09:00 – 12:00 Uhr Grabarten  Erdreihengräber  Erdwahlgräber in der Reihe: einstellig, doppeltief  Erdwahlgräber außer der Reihe: zweistellig, einfachtief  Kindergräber (Erdwahlgräber)  Urnenwahlgräber  Anonyme Urnenreihengräber im Grabfeld der Ungenannten mit Option auf eine Namenstafel an der Skulptur Ruhezeit in Erdgräbern: 20 Jahre Ruhezeit in Kindergräbern und Urnengräbern: 15 Jahre Friedhof Hardt Fuchsrain 37 Friedhof Hardt Fuchsrain Fuchsrain Lindenweg Friedenskirche Haupteingang 006 005 004 002 008 007 009 001 003 15 Min. Fußweg Hardt

14 Friedhof Neckarhausen Kontakt Stadt Nürtingen Ortschaftsverwaltung Neckarhausen Nürtinger Straße 1 Telefon: 07022 75820 Fax: 07022 75829 E-Mail: ov.neckarhausen.stadt@nuertingen.de Mo., Di., Do., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 15:00 – 18:00 Uhr Grabarten  Erdreihengräber  Erdreihengräber im Rasengrabfeld  Urnenwahlgräber  Urnenreihengräber im Gemeinschaftsgrabfeld mit Pflegevertrag  Urnenreihengräber im Baumgrabfeld Ruhezeit in Erdgräbern: 20 Jahre Ruhezeit in Urnengräbern: 15 Jahre Friedhof Neckarhausen Lange Straße 46 Lange Straße Nürtinger Straße 013 014 009 010 005 006 004 008 007 001 002 003 012 011 5 Min. Fußweg Verdistraße

15 Kontakt Stadt Nürtingen Ortschaftsverwaltung Raidwangen Neckarhäuser Straße 1 Telefon: 07022 75830 Fax: 07022 75839 E-Mail: ov.raidwangen.stadt@nuertingen.de Mo. geschlossen Di., Mi., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 15:00 – 19:00 Uhr Grabarten  Erdreihengräber  Erdwahlgräber in der Reihe: zweistellig, einfachtief  Kindergräber (Erdwahlgräber)  Urnenwahlgräber  Urnenwahlgräber im Gemeinschaftsgrabfeld mit Pflegevertrag Ruhezeit in Erdgräbern: 20 Jahre Ruhezeit in Kindergräbern und Urnengräbern: 15 Jahre Friedhof Raidwangen Friedhofstraße 4 Friedhof Raidwangen Friedhofstraße Weilerbergstraße Neckarhäuser Straße Nächste Haltestelle „Talstraße“ ca. 500 m 007 009 004 003 001 006 005 008

16 Friedhof Reudern Kontakt Stadt Nürtingen Ortschaftsverwaltung Reudern Schulstraße 27 Telefon: 07022 75840 Fax: 07022 75849 E-Mail: ov.reudern.stadt@nuertingen.de Mo., Di., Mi., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr Mi. 16:00 – 18:00 Uhr Do. geschlossen Grabarten  Erdreihengräber  Erdreihengräber im Rasengrabfeld  Erdwahlgräber in der Reihe: zweistellig, einfachtief  Kindergräber (Erdwahlgräber)  Urnenwahlgräber  Urnengräber im Gemeinschaftsgrabfeld mit Pflegevertrag (Reihen- und Wahlgräber) Ruhezeit in Erdgräbern: 25 Jahre Ruhezeit in Kindergräbern und Urnengräbern: 15 Jahre Friedhof Reudern Marbachweg 2 Marbachweg Stephanstraße 002 005 006 008 010 003 004 001 011 012 013 009 ✝ Nächste Haltestelle „Ortsmitte Reudern“ ca. 300 m

Aichstraße Oberensinger Straße Haldenstraße 001 004 003 005 002 Nächste Haltestelle ca. 1 km 17 Kontakt Stadt Nürtingen Ortschaftsverwaltung Zizishausen Oberensinger Straße 4 Telefon: 07022 75850 Fax: 07022 75859 E-Mail: ov.zizishausen.stadt@nuertingen.de Mo., Di., Do., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 15:00 – 18:00 Uhr Grabarten  Erdreihengräber  Kindergräber (Erdwahlgräber)  Urnenwahlgräber  Urnenreihengräber im halbanonymen Grabfeld mit Gemeinschaftsgrabmal Ruhezeit in Erdgräbern: 20 Jahre Ruhezeit in Kindergräbern und Urnengräbern: 15 Jahre Friedhof Zizishausen Aichstraße 2 Friedhof Zizishausen

18 Meine Zeit steht in Deinen Händen (Psalm 31,16) Die Bestattung In der Regel informiert das Bestattungsinstitut das für Sie zuständige Pfarramt. Ihr zuständiger Geistlicher trifft sich dann mit Ihnen, um die Beerdigung, Trauerfeier oder Urnenbeisetzung mit Ihnen gemeinsam vorzubereiten. Sie können sich Lieder wünschen, Texte bereitlegen, vor allem aber aus dem Leben der Verstorbenen erzählen. Wir wollen den Gottesdienst zum Abschied eines Menschen persönlich und wertschätzend gestalten im Vertrauen darauf, dass Gott uns auch im Tod nicht fallen lässt. Einige Gedanken Ihrer Kirchen zu Sterben und Tod Vor dem Sterben Trauen Sie sich: Sprechen Sie rechtzeitig über den Tod. Was, glauben Sie, kommt danach? Wenn Sie einen anderen beim Sterben begleiten, nehmen Sie die Äußerungen der Sterbenden aufmerksam wahr: ihre Wünsche, Worte, Mimik, Gestik. Manchmal ist das Reden mit einer außenstehenden Person hilfreich. Rufen Sie uns an, wenn Sie ein Gespräch wünschen, die Feier des Heiligen Abendmahls, der Heiligen Kommunion oder eine Kranken- salbung. Eine einfühlsame Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden und ihren Angehörigen bietet der Ambulante Hospizdienst. Beim Sterben Wenn ein Sterbender es wünscht oder Sie einen Segen, ein Gebet für ihn wünschen, dann benachrichtigen Sie uns gerne. Bleiben Sie auch selbst ruhig am Bett der sterbenden Person, wissend, dass Menschen, die im Sterben liegen, noch lange hören können. Wie jeder Mensch seinen eigenen Lebensweg geht, so ist auch der Weg aus dem Leben ganz individuell. Für manche ist es wichtig, dass jemand da ist. Andere sterben leichter, wenn sie allein sind. Nach dem Sterben Wenn ein Mensch gestorben ist, dann können Sie eine Kerze anzünden und beten. Manche öffnen auch das Fenster, als ein Zeichen, dass die Seele jetzt gehen darf. Lassen Sie sich Zeit. Haben Sie keine Angst, die verstorbene Person zu berühren. Überlegen Sie, was für Sie und Ihren Verstorbenen/Ihre Verstorbene jetzt gut ist. Schließen Sie seine/ihre Augen. Legen Sie ein zusammen gewickeltes Handtuch unter sein/ihr Kinn, ehe die Totenstarre eintritt. Auch hier gilt wieder: Rufen Sie uns an, wenn Sie mögen. Wir kommen gern zu Ihnen und Ihrem/Ihrer Verstorbenen – zuhause, im Krankenhaus oder im Altenheim. © Arnulf Klein

19 Die Zeit der Trauer Auch in der Zeit der Trauer sollen Sie nicht allein sein. In den Gottesdiensten vor oder nach der Bestattung und in speziellen Gottesdiensten im Kirchenjahr wird der Entschlafenen gedacht und für sie und die Hinterbliebenen gebetet. Der Ambulante Hospizdienst bietet Einzelbegleitungen an, lädt zum Trauercafé ein und zum Trauerwandern. Gerne vermitteln wir Ihnen weitere Kontakte. AG Hospiz Der ambulante Hospizdienst arbeitet überkonfessionell und kostenfrei. Hospiz- und Trauerbegleitung werden ehrenamtlich erbracht. Alle Mitarbeitenden sind professionell geschult und begleitet durch Coaching, Supervision und regelmäßige Fortbildungen. Die hauptamtlichen Einsatzleitungen sind Ansprechpartner für psychosoziale Beratung und arbeiten Hand in Hand mit Palliativärzten, Pflegedienst und Pflegeeinrichtungen zusammen. Und so erreichen Sie uns: Evangelisches Dekanatamt Nürtingen Marktstraße 19, 72622 Nürtingen Telefon: 07022 32087 E-Mail: Dekanatamt.Nuertingen@elkw.de Katholisches Pfarramt St. Johannes Vendelaustraße 30, 72622 Nürtingen Telefon: 07022 7089210 E-Mail: stjohannes-nuertingen@drs.de Evangelisch-methodistische Kirche Bezirk Nürtingen Kapellenstraße 15, 72622 Nürtingen Telefon: 07022 8160 E-Mail: nuertingen@emk.de Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Nürtingen Helmholtzweg 32, 72622 Nürtingen Telefon: 0151 16573106 (Tobias Bronkal, Gemeindeleiter) E-Mail: gemeindeleitung@baptisten-nuertingen.de Neuapostolische Kirche Nürtingen Marienstraße 62, 72622 Nürtingen Telefon: 07123 18478 (Uwe Zimmerer, Gemeindeleiter) Internet: www.nak-nuertingen.de/nuertingen/kontakt Ambulanter Hospizdienst Nürtingen Hechinger Straße 12, 72622 Nürtingen Telefon: 07022 93277-30 E-Mail: info@hospizdienst-nuertingen.de © Arnulf Klein Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir. Psalm 139,5

Nachlassregelungen Es empfiehlt sich, seine Vermögensnachfolge rechtzeitig zu ordnen. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Testament ist vor allem dann wichtig, wenn jemand anderes begünstigt werden soll, man kinderlos ist, alleine oder unverheiratet mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenlebt, Grundbesitz oder ein größeres Vermögen vorhanden ist. Damit das Testament rechtsgültig ist, empfiehlt sich die Beratung bei einem Notariat oder einer Rechtsanwaltskanzlei. Wird im Nachlass ein Testament gefunden, ist dieses umgehend dem zuständigen Notariat auszuhändigen. Vorsorgeregelungen Teilen Sie Ihren Angehörigen Ihre Vorstellungen bereits zu Lebzeiten mit, da sonst Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin bzw. Ihr Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern oder andere Angehörige entscheiden müssen. Dies belastet viele Angehörige oder führt zu Streitigkeiten. Bestattungsinstitute, Gärtnereien und Steinmetzbetriebe bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen Sie Ihre Vorstellungen schon zu Lebzeiten festlegen und deren Finanzierung sichern können. Eine solche Vorsorgeregelung empfiehlt sich besonders für Alleinstehende. Mit einer Bestattungskostenvorsorgeversicherung können Sie sich finanziell absichern. Bewahren Sie wichtige Unterlagen an einem Platz auf, den Ihre Angehörigen kennen. Vor allem Alleinstehende sollten auch Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten hinterlegen. Nachlass- und Vorsorgeregelungen 20 Von dem Menschen, den du geliebt hast, wird immer etwas in deinem Herzen zurückbleiben: etwas von seinen Träumen, etwas von seinen Hoffnungen, etwas von seinem Leben, alles von seiner Liebe. J. Erath

21 Inserentenverzeichnis Branche/Unternehmen ����������������� Seite Bank • Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen �������������������������������U2 Bestattungsinstitut • Bestattungen Kühne GmbH �������������������������������������������������2 • Bestattungshaus Riempp �����������������������������������������������������7 Gärtnerei • Gärtnerei und Blumenhaus Heinz Oelkrug ��������������������������7 Garten- und Landschaftsbau • Werner Oelkrug ��������������������������������������������������������������������7 Grabmale • ADE Natur- und Kunststeine GmbH �������������������������������������6 • Stefan Gleß Lignum Artis Manufaktur für Holzobjekte �������6 • Steinmetz & Bildhauer Jürgen Wolfer ����������������������������������6 • Steinwerk Anja Schweizer ����������������������������������������������������6 • strayle + arnold gmbh ����������������������������������������������������������6 Krematorium • Krema Bonholz GmbH & Co. KG ������������������������������������������7 • Stadt Reutlingen - Krematorium Römerschanze �����������������6 U = Umschlagseite Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de. In Zusammenarbeit mit: Stadt Nürtingen, Marktstr. 7, 72622 Nürtingen Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Stadt Nürtingen, Marktstr. 7, 72622 Nürtingen Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Stadt Nürtingen Weitere Bildnachweise befinden sich an den jeweiligen Bildern. IMPRESSUM Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info 72622031/3. Auflage/2023 Druck: wicher.print.medien.service. (haftungsbeschränkt) Schloßstr. 8, 07545 Gera Papier: Umschlag: 250 g/m2 Bilderdruck, chlor- und säurefrei Inhalt: 115 g/m2 Bilderdruck, chlor- und säurefrei Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.

Der Tod ordnet die Welt neu. Scheinbar hat sich nichts verändert, und doch ist alles anders geworden. Antoine de Saint-Exupéry

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=