Aktiv in Oberasbach Seniorenwegweiser

22 Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehö- rige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: J Mobilität J kognitive und kommunikative Fähigkeiten J Verhaltensweisen und psychische Problem­ lagen J Selbstversorgung J Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen J Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Rund um das Thema Pflege Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflege- grad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Fachstellen für Pflege im Landkreis Fürth Diakonisches Werk Fürth e. V. Geschäftsstelle Königswarterstraße 56-60, 90762 Fürth Telefon: 0911 74933-0 E-Mail: zentrale@diakonie-fuerth.de Internet: www.diakonie-fuerth.de Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Fürth e. V. Königstraße 112-114, 90762 Fürth Telefon: 0911 74050-0 E-Mail: zentrale@caritas-fuerth.de Internet: www.caritas-fuerth.de AWO-Ortsverein Stein Goethering 9 f, 90547 Stein Telefon: 0911 971914-0 © lev dolgachov · adobestock.com

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