Älter werden in Oberhausen

Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, der einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % ausweist und das Merkzeichen „G“ enthält, können beim Amt für Soziales und Wohnen in Essen eine Wertmarke (Jahresbetrag = 80,00 Euro) erwerben. Mit dem Schwerbehindertenausweis und dem dazu gehörenden Beiblatt können die Betroffenen dann alle Busse und Bahnen innerhalb des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) benutzen. (Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Klinkestraße 29 – 31, 45136 Essen) Die STOAG bietet auf verschiedenen Buslinien die neuen Niederflurbusse an. Diese Fahrzeuge erleichtern gehbehinderten (älteren) Menschen das Ein- und Aussteigen. Sonderfahrdienst Sonderfahrdienst für die Stadt Oberhausen Arbeiter-Samariter-Bund Anmeldung der Fahrten von 6.30 bis 17.30 Uhr Tel.: 02 08/4 12 48 70 Für Schwerbehinderte mit den Merkmalen „aG“ und „bl“ im Schwerbehindertenausweis wird ein Fahrdienst in günstiger Form angeboten. Der Eigenanteil für Fahrten im Stadtgebiet von Oberhausen beträgt 3,00 Euro. Um rechtzeitige Anmeldung einer Fahrt wird gebeten! Verbraucherberatung Verbraucher-Zentrale NRW Paul-Reusch-Straße 34 46045 Oberhausen Öffnungszeiten: Montag 9.00 – 15.00 Uhr Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 14.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 15.00 Uhr Tel.: 02 08/91 10 86 01 Fax: 02 08/91 10 86 07 (für Rollstuhlfahrer zugänglich) Internet: www.verbraucherzentrale.nrw E-Mail: oberhausen@verbraucherzentrale.nrw Persönliche Beratung und unkomplizierte Hilfestellung bei Problemen im Verbraucherall- tag sind die Stärke der Verbraucherzentralen. Hier nur eine Themenauswahl: Rechtsbera- tung zum Verbrauchermarkt, Beratung zum Reiserecht, Beratung zur Patientenverfügung, Mietrechtsberatung, rechtliche Gesundheitsberatung, Versicherungsberatung, Energie- beratung, Beratung und Information zu Medien, Telekommunikation und Kredit- und Entschuldungsberatung. 65 5. Stadtverwaltung Oberhausen Kulturelle Angebote/Aktivitäten

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