Älter werden in Oberhausen

Regelungen im Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen: • Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt. • Nächste Angehörige unterrichten. • Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt. • Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden. • Bestattungsinstitut einschalten. • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse. • Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht. • Todesanzeige aufgeben. • Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisatio- nen, denen der/die Verstorbene angehört hat. Emschermann Rechtsanwälte | Notarin Cornelia Schroers Rechtsanwältin und Notarin Frank Schwanekamp Rechtsanwalt und Fachanwalt Achim Ginders Rechtsanwalt Lindnerstraße 165 46149 Oberhausen Tel. 0208 65 9 65 00 Fax 0208 65 9 65 50 info@kanzlei-ob.de www.kanzlei-ob.de © PhotoSG - stock.adobe.com © maho - stock.adobe.com 77 7. Stadtverwaltung Oberhausen Vorsorge

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