Wegweiser für Senioren der Stadt Oberhausen

Heimkosten/Pflegewohngeld (Beratung und Antragstellung: Tel.: 02 08/8 25-4112) Sozialrathaus Essener Straße 53, 46047 Oberhausen Tel.: 02 08/8 25-4112 Sprechzeiten nach Terminvereinbarung Die Heimkosten setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen: – Entgelt für Pflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung – Entgelt für Unterkunft – Entgelt für Verpflegung – Entgelt für Investitionskosten • Das Entgelt für Pflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung wird auf Antrag durch die Pflegekasse bezuschusst. Der Zuschuss erfolgt über eine Pauschale, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet. Kosten, die nicht durch den Zuschuss abgedeckt werden, haben Sie selbst zu tragen. • Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung haben Sie ebenfalls selbst zu zahlen. • Das Entgelt für Investitionskosten darf Ihnen die Einrichtung nur in Rechnung stellen, soweit eine öffentliche Förderung (Pflegewohngeld) nicht erfolgt. Den Antrag auf Pflegewohngeld stellen mit Ihrer Zustimmung die Einrichtungen. Über die Höhe der Förderung oder eine Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die auf Sie entfallenden Kosten in vollem Umfang zu tragen, besteht ggf. ein Anspruch auf Sozialhilfe zur Restkostenfinanzierung! Die Heimkostenregelung ist sehr kompliziert und kann daher nicht umfassend in dieser Broschüre dargestellt werden. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der o. a. Arbeitsgruppe beraten. Eingliederungshilfe (Beratung und Antragstellung: Tel.: 02 08/8 25 27 60) Unter Eingliederungshilfe sind alle Maßnahmen zu verstehen, die behinderte Menschen befähigen, eine individuelle Lebensführung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen, und deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern. Zuständige Behörde ist der LVR. 14

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