Wegweiser für Senioren der Stadt Oberhausen

Vorsorgebroschüre Zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung können Sie schon heute durch das Erteilen einer „Vorsorgevollmacht“ dafür sorgen, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche dann für Sie geltend machen kann, wenn Sie selbst dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind. Bedenken Sie, dass auch Ehegatten, Eltern oder Kinder eine Vollmacht brauchen, um für eine volljährige Person handeln zu können. Den Vordruck „Vorsorgevollmacht“ können Sie über die Betreuungsstelle per E-Mail (zum Selbstausdruck) oder per Post (in Papierform) erhalten. Nehmen Sie hierzu bitte telefonisch Kontakt mit den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Betreuungsstelle auf. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Betreuungsstelle beglaubigen zu lassen. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Büroräume der Betreuungsstelle aufzusuchen, geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an, es besteht auch die Möglichkeit, Hausbesuche zu vereinbaren. Die Verwaltungsgebühr für die Beglaubigung der Unterschrift beträgt 10 € (je Beglaubigung). Sollten Sie im Bezug öffentlicher Mittel (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, ergänzende Grundsicherung, Wohngeld o. Ä.) stehen, bringen Sie bitte zum vereinbarten Termin einen entsprechenden Bescheid im Original und in Kopie mit; in diesem Fall würde die Gebühr entfallen. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht durch einen Notar/eine Notarin beglaubigen oder beurkunden zu lassen. Es wird bereits jetzt auf die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 und die damit u. a. verbundene „Ehegattenregelung“ (§ 1358 BGB) hingewiesen. Diese „Ehegattenregelung“ beinhaltet eine Vertretung im Bereich der Gesundheitsfürsorge, sie ist allerdings begrenzt auf 6 Monate. Die „Ehegattenregelung“ gilt nicht, wenn – dieser Regelung widersprochen wird, – die Ehegatten getrennt leben, – eine Vollmacht erteilt wurde oder – eine rechtliche Betreuung besteht. Sollten Sie generell Fragen zur „Vorsorgevollmacht“ haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Betreuungsstelle gerne telefonisch oder auch in Form eines persönlichen Gesprächs (hier bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren) zur Verfügung. 20

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=