Regelungen im Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen: • Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt. • Nächste Angehörige unterrichten. • Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt. • Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden. • Bestattungsinstitut einschalten. • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse. • Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht. • Todesanzeige aufgeben. • Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat. 73 7. Stadtverwaltung Oberhausen Vorsorge LIESEN Bestattungshaus GUT, WENN ALLES GEREGELT IST Bestattungsvorsorge - eine Sorge weniger! Oberhausen-Holten am Holtener Marktplatz www.bestatter-oberhausen.de (0208) 825 7047 für eine Beratung und eine Zuzahlung von 50 € bei Abschluss eines Treuhandvertrages von mindestens 500 € auf das DBV-Treuhandkonto. GUTSCHEIN
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