Wegweiser für Senioren der Stadt Oberhausen

Regelungen im Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen: • Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt. • Nächste Angehörige unterrichten. • Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt. • Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden. • Bestattungsinstitut einschalten. • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse. • Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht. • Todesanzeige aufgeben. • Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat. 73 7. Stadtverwaltung Oberhausen Vorsorge LIESEN Bestattungshaus GUT, WENN ALLES GEREGELT IST Bestattungsvorsorge - eine Sorge weniger! Oberhausen-Holten am Holtener Marktplatz www.bestatter-oberhausen.de (0208) 825 7047 für eine Beratung und eine Zuzahlung von 50 € bei Abschluss eines Treuhandvertrages von mindestens 500 € auf das DBV-Treuhandkonto. GUTSCHEIN

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=