Älter werden in Oberursel

Angebote der Stadt Oberursel Gleichstellungs- und Anti- diskriminierungsbeauftragte Daria Pilka ist seit dem 01.06.2022 externe Gleichstellungsbeauftragte und Antidiskriminierungsbeauftragte der Stadt Oberursel und im Rathaus Ansprechpartnerin für Personen, die sich diskriminiert fühlen. Zu ihrer Arbeit gehört unter anderem: • die Erarbeitung präventiver Maßnahmen zur Sensibilisierung und Vermeidung von Diskriminierung jeglicher Art, • Verweisberatung, • Öffentlichkeitsarbeit, • bestehende Netzwerkarbeit aufrechtzuerhalten und zu erweitern. Was ist „Diskriminierung”? Diskriminierung bedeutet, dass Personen oder auch Personengruppen aufgrund verschiedener Merkmale ungerechtfertigt ungleich behandelt werden. Diskriminierung kann rassistisch und ethnisierend sein, sich auf geschlechtliche und sexuelle Identitäten und zugeschriebene bzw. angenommene oder tatsächliche Eigenschaften wie Lebensalter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, soziale Herkunft / sozialen Status und andere soziale Stigmatisierungen beziehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) schützt Menschen, die aufgrund dieser verschiedenen, persönlichen Merkmale diskriminiert werden. Kontakt: Daria Pilka Telefon: 06171 502 369 E-Mail: daria.pilka@oberursel.de Sozialberatung und Wohnungswesen Abteilungsleiterin: Nadja Friedrich Zimmer: 156 B Telefon: 06171 502 374 E-Mail: nadja.friedrich@ oberursel.de • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / SGB XII • Wohngeld • Heim-, Pflege- und Bestattungskosten • ARD, ZDF, Deutschlandradio • Gebührenbefreiungen / -ermäßigungen • Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung Die Sozialberatung der Stadtverwaltung nimmt Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung entgegen, prüft auf Vollständigkeit und leitet den Antrag unverzüglich an die zuständigen Rentenversicherungs- träger weiter. Termine nach Vereinbarung: Heike Fritsch Telefon: 06171 502 253 E-Mail: heike.fritsch@oberursel.de • Wohnberechtigungsschein • Vermittlung von Sozialwohnungen Cinzia Turano Telefon: 06171 502 240 E-Mail: cinzia.turano@oberursel.de Oberursel-Pass Anspruch auf den Oberursel-Pass haben Oberurseler Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Kinderzuschlag beziehen. Ein Anspruch besteht seit dem 01.01.2016 auch für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen, das die finanziellen Voraussetzungen zum Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nicht übersteigt. Andere Sozialleistungsansprüche sind dem Oberursel-Pass vorzuziehen. Folgende Vergünstigungen gibt es für Menschen mit niedrigem Einkommen (wird berechnet): • 50 Prozent Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule (vhs), • ermäßigter Eintrittspreis für das TaunaBad, • kostenfreie Ausleihe in der Stadtbücherei, • kostenfreie Internetnutzung für wöchentlich bis zu fünf Stunden in der Stadtbücherei, • 50 Prozent Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des Kultur- und Sportförderverein Oberursel e. V. (KSfO), • kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSfO, • Hundesteuerbefreiung für den ersten Hund, © Monkey Business/AdobeStock 7

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