Älter werden in Odenthal

24 VI Betreuungen und Vollmachten VI Betreuungen und Vollmachten Jeder Mensch kann plötzlich in die Situation geraten, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und eigene Inte­ ressen nicht mehr vertreten zu können. Krankheiten, ein Unfall, Behinderungen oder Altersgebrechen können einen Menschen vorübergehend oder dauerhaft „außer Gefecht“ setzen. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenver­ fügung bieten dieMöglichkeit, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und einer Vertrauensperson die Möglichkeit zu geben, Ihre Interessen zu vertreten und in Ihrem Sinne zu handeln. In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder meh­ rere Personen, die für Sie im Bedarfsfall handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr genannt werden. Sie ermöglicht ein hohesMaß an Selbstbestimmung. So können Sie festlegen, nicht nur dass, sondern auch wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit eine Person vorschlagen, die die Betreuung übernehmen soll, und auch Wünsche zur Wahrnehmung der rechtlichen Betreuung äußern. Anders als ein durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtig­ ter wird der gesetzlich bestellte Betreuer in seinen Entschei­ dungen regelmäßig vom Gericht kontrolliert. Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, wel­ che medizinischen Maßnahmen bei Ihnen ergriffen werden dürfen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, eine bewusste Entscheidung über die ärztliche Behandlung zu treffen. Wich­ tig ist es, festzulegen, wer auf die Einhaltung Ihrer speziellen Wünsche als Patient achten soll. Beratung bei der Gemeinde Odenthal Zu allen Fragen der rechtlichen Betreuung und Vorsorge­ vollmacht sowie für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte findet im Erdgeschoss des Rathauses Odenthal (Altenberger-Dom-Straße 31, 51519 Odenthal, Trauzimmer) am ersten Donnerstag imMonat in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr Beratung und Unterstützung statt durch: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Hauptstraße 86, 51465 Bergisch Gladbach Frau Weißenberg, Telefon: 02202 9835610 (Terminvereinbarung) E-Mail: h.weissenberg@asb-bergisch-land.de Um telefonische Voranmeldung wird gebeten! Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Ist eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage, ihre Ange­ legenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen, kann beim Amtsgericht die Einrichtung einer Betreuung angeregt werden. Die Betreuung kann umfassend sein oder sich auf einzelne Bereiche wie z. B. Gesundheitsfürsorge, Vermögens­ sorge, Aufenthaltsbestimmung beschränken. Die Betreuungsanregung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Amtsgericht Bergisch Gladbach Schlossstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204 9529-0 E-Mail: poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de Beratung und Information: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales und Inklusion Betreuungsrecht und Vorsorg Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 13-0 Ein Formular zur Anregung einer gesetzlichen Betreuung hat das Justizministerium NRW online gestellt: www.justiz.nrw/BS/formulare/betreuung/index.php „Antrag auf Betreuerbestellung“ © Gemeinde Odenthal – Bettina Fischer

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