Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

15 ist ein von einem Notar beurkundetes Testament oder aber ein Erbvertrag. Grundsätzlich lässt sich ein Testament jederzeit aufheben oder erneuern oder abändern. Ist aber ein gemeinschaftliches Testament mit dem Ehepartner errichtet worden, kann man sich nur eingeschränkt davon lösen. Noch mehr Bindungswirkung entfaltet der Erbvertrag. Hier können auch die gesetzlichen Erben mit einbezogen werden, die eventuell auf ihre Erbteile oder sogar auf ihre Pflichtteile ganz oder teilweise wirksam verzichten. Rechtssicherheit zahlt sich aus! Lassen Sie sich ausführlich durch einen Rechtsan­ walt oder Notar beraten. Besonders bei Immobili­ enbesitz ist die Beratung durch einen im Erbrecht erfahrenen Anwalt zu empfehlen. Amtsgericht Beckum Elisabethstraße 15 – 17, 59269 Beckum Telefon: 02521/9351-0 Amtsgericht Warendorf Dr.-Leve-Straße 22, 48231 Warendorf Telefon: 02581/6364-0 Außerdem gibt die Verbraucherzentrale weitere Informationen hierzu heraus, siehe Kapitel 1.4. – auch Veranstaltungskalender der VHS und FBS – Verwirrungen und Streitigkeiten verhindern, wenn sie den gesetzlichen Regelungen genügen. Obwohl das Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetz­ buch (BGB) geregelt ist, für den Laien kompliziert erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben Pflichtteilsansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen. Eine häufig gestellte Frage: Wie hat ein Testament auszusehen, damit es Gültigkeit erlangt? Zunächst gibt es das privatschriftliche oder hand­ schriftliche Testament. Es muss tatsächlich vom Erblasser persönlich und handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein. Der Wille muss klar und unmissverständlich ausgedrückt werden. Wichtig sind die Nennung der Erben und die Ver­ teilung des Erbes. Auch Ort und Zeitpunkt des Ver­ fassers sollten enthalten sein, für die Gültigkeit ist dies jedoch nicht zwingend notwendig. Damit könn­ ten bei Vorliegen mehrerer Testamente aber Miss­ verständnisse vermieden werden. Laut Stiftung Warentest sind über 90 % aller handschriftlichen Testamente fehlerhaft. Zahlreiche Irrtümer im Erb­ recht sind Ursache für die fehlerhaften Testamente. Mehrere Möglichkeiten der Gestaltung Ehepaare können in einem sogenannten gemein­ schaftlichen Testament ihren letzten Willen handschriftlich bekunden; auch hier sind die Unter­ schriften der Erblasser erforderlich. Die Alternative

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