Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

27 Information: Wenn Sie den Bescheid der Pflege­ kasse nicht akzeptieren wollen, können Sie in einem für Sie kostenlosen Widerspruchsverfahren eine erneute Überprüfung durch die Pflegekasse veranlassen. Das Pflegegeld beträgt monatlich bei: Pflegegrad 2 316,00 € Pflegegrad 1 = Entlastungsbetrag 125 €/ zweckgebunden Pflegegrad 3 545,00 € Pflegegrad 4 728,00 € Pflegegrad 5 901,00 € 3.5.2 Pflegesachleistungen Wer pflegebedürftig ist und weiterhin zu Hause lebt, kann einen professionellen Pflegedienst engagie­ ren und erhält dann die sogenannte „Pflegesachleis­ tung“. Der Pflegedienst rechnet seine Einsätze bis zu bestimmten Höchstbeträgen direkt mit der Pfle­ gekasse ab. Monatlicher Höchstanspruch für Pflegesachleistungen: Pflegegrad 2 bis zu 689,00 € Pflegegrad 1 = Entlastungs­ betrag 125 €/ zweckgebunden Pflegegrad 3 bis zu 1.298,00 € Pflegegrad 4 bis zu 1.612,00 € Pflegegrad 5 bis zu 1.995,00 € tung ein. Der Bereich Selbstversorgung erhält z. B. eine höhere Gewichtung als der Bereich Mobilität. Am Ende ergibt sich ein Gesamtpunktwert, nach dem sich der Pflegegrad errechnet. Die fünf Pflegegrade PG 1 12,5 bis unter 27 Punkte (Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) PG 2 27 bis unter 47,5 Punkte (Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) PG 3 47,5 bis unter 70 Punkte (Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) PG 4 70 bis unter 90 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) PG 5 90 bis 100 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständig­ keit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforde­ rungen an die pflegerische Versorgung) 3.5 Leistungen im häuslichen Bereich 3.5.1 Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegegeld für häusliche Pflege erhalten Pflege­ bedür ftige, die privat von Angehörigen oder Freunden – also nicht von einem professionellen Pflegedienst – gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.

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