Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

29 Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nord­ rhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von aner­ kannten „Einzelkräften“ (Minijobber/-innen) und Nachbarschaftshelfer/-innen erbracht werden. Voraussetzungen für die Anerkennung und Abrech­ nung der Leistungen: –– Absolvierung eines Kurses gem. § 45 SB XI –– Es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit dem Pflegebedürftigen. –– Die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft. Auch kann es für die Tagespflege, die Kurzzeitpflege sowie für Betreuungsangebote verschiedener Dienste (z. B. Angebote zur Unterstützung im Alltag) genutzt werden. 3.5.3 Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung Durch die Kombinationsleistung wird es Pflegebe­ dürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 ermöglicht, dass die Pflegesachleistung mit dem Pflegegeld kombiniert wird. Kann beispielsweise eine ehrenamtliche Pflegeper­ son die Pflege nicht vollumfänglich sicherstellen und wird deshalb ein Pflegedienst involviert, kann sowohl die Pflegesachleistung als auch ein antei­ liges Pflegegeld geleistet werden. Die Höhe des anteiligen Pflegegeldes wird nach dem Verhältnis berechnet, welches sich aus dem jeweiligen Höchst­ betrag der Pflegesachleistung und der tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegesachleistung ergibt. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger im Pflegegrad 3 nimmt Sachleistungen in Höhe von 649,00 € in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beträgt 1.298,00 €. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 % ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 545,00 € stehen ihm damit ebenfalls 272,50 € zu. 3.5.4 Einheitlicher Entlastungsbetrag ambulant Pflegebedür ftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € monatlich. Das Geld gibt es z. B., wenn eine Person über den Pflegedienst vermittelt wird oder aber über die Nachbarschafts­ hilfe als niedrigschwellige Angebote, z. B. zum Vor­ lesen, zum Spazierengehen etc. © nmann77 - Fotolia

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