Ratgeber für Bau und Sanierung im Ortenaukreis

©Wilm Ihlenfeld/AdobeStock 16 Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude Die Ortenauer Energieagentur erstellt seit über zehn Jahren gebäudeindividuelle, energetische Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude für Kirchengemeinden und Kommunen. Ein Sanierungsfahrplan zeigt mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf und bringt diese in eine sinnvolle Reihenfolge. Angaben zu den Investitionskosten, der Wirtschaftlichkeit und der Energiekostenersparnis unterstützen die Verantwortlichen bei der Aufgabe, ihr Sanie- rungsbudget sinnvoll einzusetzen. Die Sanierungsfahrpläne entsprechen der Sanierungs- fahrplan-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hintergrund ist das energiepolitische Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sanierungsmaßnahmen bereits heute langfristig angelegt und zielkompatibel gestaltet werden. Eine Pflicht zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen besteht nicht. Der Sanierungsfahrplan soll vielmehr Sach­ verhalte klären und als Entscheidungshilfe dienen. Bei einer Vor-Ort-Begehung wird der Ist-Zustand des Gebäudes aufgenommen und analysiert. Anschließend werden detaillierte Vorschläge erarbeitet, wie eine energe- tische Sanierung des Gebäudes schrittweise oder in einem Zug durchgeführt werden kann. Die Maßnahmenempfeh­ lungen berücksichtigen bautechnische, bauphysikalische und anlagentechnische Aspekte und die aktuellen Förder­ möglichkeiten. In Baden-Württemberg müssen bei der Erneuerung einer Heizanlage 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt oder Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Bei Nichtwohngebäuden wird der Sanie- rungsfahrplan als Option zur vollständigen Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) anerkannt. Tipp: Ein vorliegender Sanierungsfahrplan wird als Erfüllung des EWärmeG anerkannt, wenn er zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre ist. Wenn eine Erneuerung Ihrer Heizungsanlage in den nächsten fünf Jahren absehbar ist, lassen Sie bereits heute einen Sanierungsfahr- plan für dieses Gebäude erstellen! Kommunen und ihre Eigenbetriebe erhalten eben- so wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kirchengemeinden einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten durch das BAFA. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass die gesetz­ liche Erfüllungspflicht nach § 4 des EWärmeG-BW nicht schon vor Abschluss der Beratungsmaßnahme ausgelöst wurde.

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